Der Agrarausschuss im Thüringer Landtag will per Verordnung den Abschuss von Kormoran und Graureiher freigeben. Im Umkreis von 100 m rund um Gewässer soll der Abschuss auf beide Vogelarten in Zukunft erlaubt sein. Beim Kormoran sind dabei keine zeitlichen oder mengenmäßigen Einschränkungen vorgesehen.
Abschussberechtigt ist jeder, der legal im Besitz einer Waffe ist. Die Verordnung soll angeblich dem Schutz gefährdeter Fischarten in Thüringen dienen.
Das Vorhaben stößt beim BUND Thüringen auf scharfe Kritik. Nicht der Kormoran oder der Graureiher sondern die großflächige Verbauung der Flusssysteme sind nachweislich für den Rückgang von Fischarten verantwortlich. Außerdem verstößt der unbegrenzte Abschuss von Kormoranen gegen Natur- und Tierschutzrecht und gegen die Thüringer Verfassung. Dort ist die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund verboten.
Kontakt: burkhard.vogel@bund.net
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