Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes

Mitte Oktober wurde durch das Umweltministerium der Entwurf zur Umsetzung von Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz und zu weiteren Änderungen des Thüringer Naturschutzgesetzes erstmals im Rahmen des Beteiligungsverfahrens öffentlich. Das bestehende Thüringer Naturschutzgesetz soll „entschärft“, das Mitspracherecht der Naturschutzbeiräte eingeschränkt werden. Vor allem ergibt sich ein wesentlicher Änderungs- und Ergänzungsbedarf bei den Regelungen zum Biotopverbund hinsichtlich der Konkretisierung geeigneter Elemente zum Aufbau des Biotopverbundes, der zeitlichen Umsetzung und der rechtlichen Sicherung.
Stellungnahmen des Thüringer Landesnaturschutzbeirates und des BUND Thüringen finden Sie unter www.bund-thueringen.de in der Rubrik „Service“.


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