Der BUND Thüringen hat die Anerkennung als Verband nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz erhalten. Das bedeutet, dass wir die Möglichkeit haben, bei umweltgefährdenden Vorhaben Klage einzureichen unabhängig von unserem bestehenden Klagerecht, welches sich nur auf den Bereich Naturschutz bezieht.