Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Landesstraße zwischen Mengersgereuth-Hämmern und Steinach im Landkreis Sonneberg hat der BUND Thüringen im Februar Klage eingereicht.
Das NSG Röthengrund ist sowohl als FFH- und als europäisches Vogelschutzgebiet Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Am 30. Juli 2003 hatte das OVG Weimar in zweiter Instanz bestätigt, dass die bisherigen Baumaßnahmen im NSG Röthengrund illegal waren. Ein erstes Genehmigungsverfahren im Jahr 1994 scheiterte aus naturschutzfachlichen Gründen am Einspruch der Oberen Naturschutzbehörde. Der Ausbau wurde deshalb vom Straßenbauamt Suhl als Instandsetzungsmaßnahme deklariert und trotzdem begonnen. Erst durch einen Gerichtsbeschluss konnte die Maßnahme gestoppt werden.
Mit der Planfeststellung versucht der Freistaat nun, den Schwarzbau im europäischen Schutzgebiet Rhötengrund nachträglich zu legalisieren. Am Sachverhalt hat sich nach Meinung des BUND mit dem neuen Planfeststellungsverfahren aber nichts geändert. Das Straßenbauvorhaben stellt eine Gefahr für das europäische Schutzgebiet dar und ist daher aus Naturschutzsicht nicht genehmigungsfähig. Die gefährdeten Pflanzenarten Sonnentau und Moosbeere sind – wahrscheinlich infolge des illegalen Straßenausbaus –im Naturschutzgebiet bereits ausgestorben.
Der Bund hatte einen Vorschlag für eine alternative Route eingereicht, der aber bei der Anhörung nicht berücksichtigt wurde.