Zum 1. März 2010 trat das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2010) in Kraft und löst zum Teil wesentliche Regelungen des Landesrechts ab. Wissenswertes:
• Das neue BNatSchG bringt Änderungen mit sich, die sich auf die Verbände auswirken.
• Die Vorschriften des allgemeinen Artenschutzes, die bislang dem Landesrecht vorbehalten waren, gelten nunmehr unmittelbar (vgl. § 41 BNatSchG a.F. mit § 39 BNatSchG 2010).
• Verbotsvorschriften beziehen sich künftig nicht mehr nur auf die europarechtlich streng geschützten Arten, sondern auch auf bestimmte im Inland in ihrem Bestand gefährdete Arten und auf Arten, für die die Bundesrepublik besonders verantwortlich ist.
Das BNatSchG 2010 ist im Volltext veröffentlicht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/doc/44597.php