Die Hochwasser im Sommer 2002 und Januar 2003 haben drastisch die Auswirkungen von Uferverbauungen, Begradigungen und Zerstörungen von Auelandschaften vor Augen geführt. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert grundsätzlich von allen Oberflächengewässer einen "guten Zustand", der anhand von biologische Komponenten bewertet wird. Die Gewässerbiologie hängt aber nicht nur von der Gewässerchemie, sondern auch der Gewässer- und Uferstruktur ab. Die vom BUND eingereichte Projektidee zur Renaturierung eines 10 km langen Abschnitts der Werraaue zwischen Wartha und Sallmannshausen wurde als Modellprojekt für die Umsetzung der WRRL bewilligt und durch das Staatliche Umweltamt umgesetzt.