Die Ziele der Richtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), im Dezember 2000 von der EU verabschiedet, fordert EU-weit einen guten ökologischen Zustand für die Oberflächengewässer bis 2015. Dabei geht es nicht nur um die „klassische“ Gewässergüte. Neu ist die Bestimmung des guten Zustands anhand von Referenzgewässern und auf Basis der biologischen Gewässergüte.
Prioritäre gefährliche Stoffe sollen weitgehend aus der aquatischen Umwelt eliminiert werden. Eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustands ist zu vermeiden.
Informationen rund um die Wasserrahmenrichtlinie finden Sie unter:
www.wrrl-info.de