4. Juli 2003

BUND Thüringen kritisiert Entscheidung des Kabinetts für Gesetz zur Heckenrodung

Erfurt. Auf scharfe Kritik des BUND Thüringen stößt die Entscheidung des Thüringer Kabinetts für das Gesetz zur Rodung von Waldrändern in Thüringen. Der BUND Thüringen befürchtet, dass mit dem neuen Gesetz eine Rodungswelle für Hecken und Waldränder in ganz Thüringen ausgelöst wird.

„Das Gesetz ist ein Freibrief für die Beseitigung von Strukturelementen in der Agrarlandschaft ohne Rücksicht auf ökologische Belange. Im Handumdrehen werden Landnutzer traditionell gewachsene Kulturlandschaften in Agrarsteppen verwandeln“, fürchtet Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.

Der BUND geht davon aus, dass durch das neue Gesetz bis zu 4000 ha Hecken und Waldränder in Thüringen verschwinden werden. Besonders betroffen seien die ohnehin bereits strukturarmen und intensiv genutzten Agrarlandschaften sein. Hier werde die Rodung von Gehölzstrukturen zu einer Monotonisierung der Landschaft führen. Aber auch in den noch strukturreichen werde es zur Verarmung des Landschaftsbildes und zu negativen Auswirkungen auf den Tourismus und die Siedlungsentwicklung in diesen Gebieten kommen.

Nach Ansicht des BUND Thüringen werden sich die Rodungen im praktischen Vollzug nicht, wie vom Umweltministerium immer wieder betont, nur auf Waldränder beschränken. Zum einen sei es häufig nicht eindeutig zu entscheiden, ob es sich bei einer linienförmigen Gehölzstruktur um Wald nach dem Thüringer Waldgesetz oder um eine Hecke handele. Zum anderen seien die Forstbehörden, welche die Genehmigung für die Rodung zu erteilen hätten, mit der Prüfung jedes einzelnen Antrages personell völlig überfordert.
Für faktisch ebenfalls nicht kontrollierbar hält der BUND Thüringen die Regelung, Rodungen in dem Umfang zu genehmigen, in dem sich Wald über die ehemaligen Wald-Feld-Grenzen von 1960 hinaus auf angrenzende Ackerflächen ausgedehnt hat.

„Wie sollen die Forstbehörden, welche die Anträge genehmigen sollen, die Wald-Feld-Grenzen von 1960 im Gelände zweifelsfrei ermitteln und wie soll entschieden werden, ob der betroffene Wald tatsächlich erst seit 1960 in die Feldfläche hineingewachsen ist und sich nicht bereits schon vorher dorthin ausgedehnt hat?“, fragt sich der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.
Vogel wies darauf hin, dass die EU bereits Fördermöglichkeiten für den Erhalt von Hecken und Waldrändern im Gründland vorsieht.

Vogel appellierte an Umweltminister Dr. Sklenar, den Gesetzentwurf zurück zu ziehen und Alternativen zu entwickeln, welche den Erhalt der Strukturvielfalt in der Kulturlandschaft garantieren und gleichzeitig umweltgerecht wirtschaftende Landwirte für ihr Verhalten belohnen.


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