30. Juli 2003

BUND Thüringen gewinnt Klage gegen Freistaat - Strassenbau durch Naturschutzgebiet war illegal

Weimar. Der BUND Thüringen hat vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar auch in der zweiten Instanz die Klage gegen den Freistaat Thüringen wegen des Neubaus einer Landesstrasse gewonnen. Das Gericht bestätigte, dass der Bau der Landesstrasse zwischen Mengersgreuth-Hämmern und Steinach im Landkreis Sonneberg durch das Naturschutzgebiet Röthengrund ohne Genehmigung und damit illegal erfolgt ist.

„Diese Entscheidung ist ein großartiger Erfolg für uns. Jetzt wird hoffentlich auch dem Thüringer Wirtschaftsministerium endlich klar, dass es sich nicht einfach über geltendes Planungs- und Naturschutzrecht hinwegsetzen kann.“, kommentierte Dr. Frank Augsten, Geschäftsführender Landesvorstand des BUND Thüringen, das Urteil.

Nach Angaben des BUND Thüringen habe das Thüringer Wirtschaftsministerium bereits im Jahr 1994 ein Genehmigungsverfahren zum Neubau der Strasse durch das Naturschutzgebiet eingeleitet. Das Planfeststellungsverfahren sei jedoch aus naturschutzfachlichen Gründen gescheitert. Daraufhin habe das zuständige Strassenbauamt in Suhl den Straßenneubau kurzerhand als Instandsetzungsmaßnahme deklariert. Durch den Kreisverband Sonneberg des BUND Thüringen sei zwar ein vorläufiger Baustopp beim Verwaltungsgericht Meiningen erwirkt worden. Über diesen habe sich die Straßenbaubehörde aber hinweg gesetzt, die Baumaßnahme teilweise umgesetzt und die Straße für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

„Die Strasse ist ein „Schwarzbau“ und muss sofort zurückgebaut werden, damit sie nicht noch mehr Schaden anrichtet.“, forderte Sylvia Frenzl, Vorsitzende des Kreisverband Sonneberg, nach der Urteilsverkündung.
Frenzel wies darauf hin, das für einige Arten des Naturschutzgebietes das Urteil bereits zu spät komme. So sei im Naturschutzgebiet die geschützte Pflanzenart „Sonnentau“ und die in Südthüringen stark gefährdete Moosbeere nach dem Bau der Strasse ausgestorben. Für andere, störungsempfindliche Arten, wie Birkhuhn, Schwarzstorch oder Wachtelkönig drohe der Verlust von Brut- und Nahrungsflächen durch den Strassenverkehr.

Wie der BUND Thüringen weiterhin mitteite, ist das Naturschutzgebiet von der Landesregierung auch als sog. Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) für das europaweite Schutzgebietsnetz NATURA 2000 gemeldet worden. Damit gelte im Gebiet auch ein sog. Verschlechterungsverbot.

Augsten kündigte daher an: „Wenn das Wirtschaftsministerium jetzt aus dem Urteil nicht sofort die Konsequenzen zieht, werden wir uns mit diesem Fall an die Europäische Union wenden.“


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