20. Dezember 2006

BUND klagt gegen Müllgebührensatzung im Landkreis Sömmerda

Der BUND Thüringen hat Klage gegen die Müllgebührensatzung des Landkreis Sömmerda eingereicht. Der Verband kritisiert den übermäßig hohen Anteil an Festgebühren für die Müllentsorgung. Dadurch sei für die Bürger kein Anreiz zur Müllvermeidung gegeben.

„Müll vermeiden zahlt sich im Landkreis Sömmerda nicht aus“, kritisierte Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Zumindest für 2-Personen-Haushalte ist es egal, ob viel oder wenig Müll anfällt. Gezahlt werden muss das Gleiche.“

Damit verstoße die Gebührensatzung des Landkreises gegen das Thüringer Abfallwirtschaftsgesetz. Dieses sehe vor, dass die Maßstäbe für die Müllgebühren auch Anreize zur Vermeidung enthielten.
Nach Angaben des BUND Thüringen hat der Bürger im Landkreis Sömmerda neben einer Grundgebühr für die Müllentsorgung auch eine Gebühr für eine festgelegte Zahl von Mindestentleerungen zu entrichten. Für einen Zwei-Personen-Haushalt seien acht Mindestentleerungen pro Jahr festgelegt. Haushalte, die weniger als acht Entleerrungen pro Jahr benötigen, zahlen dennoch nicht weniger Gebühren. Daher lohne es sich nicht, das eigene Müllaufkommen zu reduzieren.

Mit der Müllgebührensatzung des Landkreis Sömmerda hatte sich bereits der Petitionsausschuss des Thüringer Landtages beschäftigt. Er hatte den Landkreis aufgefordert, die Satzung so zu ändern, dass mehr Anreize für Müllvermeidung geschaffen werden.

„Wir wollen mit unserer Klage den Landkreis gerichtlich zum Handeln bewegen, damit sich Müllvermeidung auch im Landkreis Sömmerda endlich lohnt“, erklärte Ron Hoffmann. „Den Bürgern des Landkreises empfehlen wir, die Müllgebühren nur unter schriftlichem Vorbehalt zu bezahlen“.

Bei Rückfragen können sich Bürger des Landkreises an den BUND Thüringen unter bund.thueringen@bund.net wenden.


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