Das Thüringer Naturschutzgesetz schreibt vor, daß bei den Naturschutzbehörden Naturschutzbeiräte zu bilden sind. Deren mindestens zur Hälfte aus dem Kreis der anerkannten Naturschutzverbände zu berufenen
Mitglieder sind umfassend über alle wesentlichen Verwaltungsvorgänge der
Behörde zeitnah zu unterrichten, sie haben ein Akteneinsichtsrecht und sollen die Naturschutzbehörde fachlich beraten. Der Beitrag stellt die Rechte und Pflichten der Naturschutzbeiräte dar.
Den Naturschutzbeiräten ist die Chance der Stärkung des amtlichen Naturschutzes durch die auch naturschutzstrategische Beratung und die öffentlichkeitswirksame Lobbyarbeit des ehrenamtlichem Naturschutzes etwa in Konflikten mit Projektträgern oder Fachbehörden eröffnet. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag ein strategisches Konzept für die Arbeit im Naturschutzbeirat zur Diskussion.
Download