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Nachhaltigkeit als Thüringer Verfassungsziel – BUND: Verfassungsänderung darf nicht zum Lippenbekenntnis werden

18. September 2020 | Nachhaltigkeit, Naturschutz

Erfurt. Der BUND Thüringen begrüßt die heutige Anhörung im Landtag zur Aufnahme des Nachhaltigkeitsziels in die Thüringer Verfassung. Der Verband fordert alle Fraktionen auf, die Gesetzesinitiativen von CDU und Rot-Rot-Grün zu unterstützen. Nachhaltigkeit muss zur Maxime allen Regierungshandelns werden, um die Interessen künftiger Generationen zu wahren.

„Wir begrüßen den Vorstoß, das Nachhaltigkeitsprinzip in die Thüringer Verfassung zu verankern“, erklärt Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Nachhaltigkeit muss der Maßstab allen politischen Handels werden. Das sind wir den Menschen in anderen Regionen der Erde und zukünftigen Generationen schuldig. Wir können nicht länger zu Lasten anderer leben. Wir erwarten von allen Fraktionen auf, diesen zukunftsweisenden Vorschlag zu unterstützen.“

Gleichzeitig fordert der Verband die Etablierung von wirksamen Managementregeln in allen Ebenen der Verwaltung, um die Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie zu begleiten. Hoffmann: „Die Thüringer Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass es sich bei der Verfassungsänderung nicht nur um ein ‚Lippenbekenntnis‘ handelt, sondern das Prinzip der Nachhaltigkeit in den einzelnen Ressorts auch wirklich gelebt wird. Hier dürfen weder Verwaltungsebenen noch Legislaturperioden eine Rolle spielen.“

Ein zwingender Bestandteil müsse laut BUND Thüringen eine Nachhaltigkeitsprüfung für alle Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Anordnungen von Landesregierung und nachgeordneten Behörden sein. Hoffmann: „In Zukunft gilt es, die fachbezogenen und fachübergreifenden Wirkungen und Nebenwirkungen abzuschätzen. Wir fordern sowohl ökonomische als auch ökologische und soziale Aspekte zu bewerten. Nur so können wir die Interessen zukünftiger Generationen wahren.“

In dieser Funktion müsse laut Hoffmann der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wiedereingerichtet werden und in der Thüringer Staatskanzlei mit angemessener personeller Ausstattung anzusiedeln: „Die Aufgabe des Beirats darf jedoch nicht nur darauf beschränkt werden, zu überprüfen, ob eine Nachhaltigkeitsprüfung stattgefunden hat. Vielmehr muss das Organ mit einer wirklichen Kontrollkompetenz ausgestattet werden, um einzuschätzen, ob das betreffende Gesetz tatsächlich Nachhaltigkeitsforderungen standhält oder nicht.“

„Wir fordern alle Landtagsfraktionen auf, gemeinschaftlich Verantwortung für die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu übernehmen und Nachhaltigkeit zum Thüringer Verfassungsziel zu erklären“, so Hoffmann. „Damit ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Freistaat gemacht, den es in Zukunft auszugestalten gilt.“

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