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Windenergie im Wald mit Umsicht und Bedacht – BUND fordert klare Ausschlussgebiete

10. November 2022 | Energiewende, Wälder, Naturschutz, Lebensräume

Erfurt. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde das pauschale Verbot von Windenergie im Wald für nichtig erklärt. Somit wird es zukünftig auch in Thüringen möglich sein, Windenergieanlagen im Wald zu errichten. Der BUND Thüringen mahnt bei der Umsetzung zu einer umsichtigen Planung und fordert klare Ausschlussgebiete.

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes darf nicht dazu führen, dass sich die Diskussion um den Windenergieausbau in Thüringen allein oder überwiegend auf den Wald verlagert. Nach wie vor bieten zahlreiche Offenlandbereiche und bereits bebaute Flächen großes Potenzial für den Ausbau der Erneuerbaren und der Windenergie im Speziellen.“, so Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Für Windenergieanlagen im Wald fordern wir klare Ausschlusskriterien. Wertvolle Flächen wie Schutzgebiete oder besonders wertvolle Wälder müssen tabu sein.“, so König weiter.

Daher fordert der BUND von der Thüringer Landesregierung klare Vorgaben, wo künftig Windenergieanlagen im Wald ausgeschlossen werden. Diese betreffen vor allem Schutzgebiete wie Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate, forstliche Schutzgebiete wie Naturwaldreservate, geschützte Biotope und Natura-2000-Gebiete, nach der aktuellen Rechtslage auch die Naturparke. Kriterien wie Bestandesalter, Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Veränderungen oder Naturnähe müssen dabei ebenfalls eine Rolle spielen. Die Errichtung sollte im Allgemeinen nur nach Einzelfallprüfung erfolgen.

„Damit der Ausbau der Windenergie insgesamt geordnet verläuft, spielen die Regionalpläne eine entscheidende Rolle. Hier gilt es endlich Klarheit zu schaffen, was nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nunmehr möglich ist.“ ergänzt König. „Genau daher brauchen wir nun klare Vorgaben des Landes, mit denen die Regionalen Planungsgemeinschaften arbeiten können, um das vom Bund gesetzlich verankerte 2%-Flächenziel zu erreichen. Dies könnte beispielsweise über die schnelle Vorlage eines überarbeiteten Teils des Landesentwicklungsplans erfolgen.“

Die Regionalplanung ist in Thüringen der Schlüssel für einen rechtssicheren und naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Darüber hinaus müssen sogenannte „kumulative Schäden“ (Bauplatz, Zuwegung, Lagerflächen, Netzanschluss) von Eingriffen, insbesondere in Waldlebensräumen, in die Genehmigungspraxis Eingang finden.

„Die Kriterien sind im Einzelgenehmigungsverfahren zu prüfen und festzulegen. Sowohl die Regionalen Planungsgemeinschaften als auch Kommunen brauchen zeitnah verbindliche Vorgaben, damit die raumordnerische Steuerung und Genehmigungsverfahren rasch erfolgen können und nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden.“, so König.

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