Monumental - Das Grüne Band
Der Kurzfilm, Konzept Atelier Papenfuß, Umsetzung Eulefilm
Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 wurde vom Bundestag eine neue Schutzgebietskategorie geschaffen – das Nationale Naturmonument, vom Schutzstatus her vergleichbar mit einem Nationalpark. Damit können herausragende Gebiete für ihre nationale Bedeutung gewürdigt werden. Die Bedeutung des Grünen Bandes als längster Biotopverbund Deutschlands mit mehr als 1200 geschützten Arten und als lebendiges Denkmal der Geschichte rechtfertigt eine Ausweisung des gesamten Grünen Bandes.
Im Bundesnaturschutzgesetz steht unter § 24 Abs. 4:
„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder
landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind."
Thüringen geht voran
Die zwei ersten Nationalen Naturmonumente wurden im August 2016 und April 2017 ausgewiesen. Es handelt sich um den 75 ha großen Hutewald der Ivenacker Eichen in Mecklenburg-Vorpommern und um die Bruchhauser Steine mit ihrer arktisch-alpiner Flora im Sauerland (Nordrhein-Westfalen). Das Grüne Band Thüringen ist als Perlenkette der Natur und lebendiges Denkmal der Geschichte dafür prädestiniert, als Nationales Naturmonument ausgewiesen zu werden.
Der Freistaat Thüringen plant, das Grüne Band als Nationales Naturmonument auszuweisen. Dank einer Förderung über das ENL-Programm "Förderung der Akzeptanz für ein Nationales Naturmonument Grünes Band Thüringen" können wir uns in einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne für die Umsetzung der Schutzgebietskategorie einsetzen. Ermöglicht wird das durch Fördermittel der Europäischen Union und dem Freistaat Thüringen über das Programm "Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)". Unterstützt wird das Projekt zudem durch die Stiftung Naturschutz Thüringen.
Bereits die Übertragung der bundeseigenen Flächen an die Länder zu Naturschutzzwecken war ein großer Erfolg, an den niemand geglaubt hatte.
Mit diesen beiden Schritten rückt das Ziel des durchgehenden Biotopverbunds wieder ein Stück näher. Der Freistaat Thüringen hat daher in der Koalitionsvereinbarung beschlossen, das Grüne Band Thüringen als Nationales Naturmonument auszuweisen. Da Naturschutz Ländersache ist, werden Schutzgebiete nach Naturschutzrecht von den Bundesländern ausgewiesen.
Dabei soll das Grüne Band mit den Menschen vor Ort erhalten werden und zur regionalen Wertschöpfung durch extensive Landnutzung und sanften Wandertourismus beitragen.
Förderung

Das Projekt wird über die Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET), Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) gefördert. Die Fördermittel werden von der Thüringer Aufbaubank gewährt. Hier investieren Europa und der Freistaat Thüringen in die ländlichen Gebiete.

Als weiterer Förderer unterstützt uns die Stiftung Naturschutz Thüringen finanziell und fachlich.