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Solare Baupflicht

Eine dezentrale Energiewende kann nur gelingen, wenn der Energieverbrauch gesenkt und die Erneuerbaren Energien schneller als bisher ausgebaut werden. Eine Förderoffensive für Solarthermie und Fotovoltaik soll die brachliegenden Potenziale bei der Nutzung von Sonnenergie erschließen. Ziel muss sein, jedes Thüringer Dach für die Gewinnung von Sonnenenergie zu nutzen. Das gelingt, wenn genügend Thüringer Kommunen mitziehen.

Thüringen startet wie viele andere Bundesländer mit steigenden Energiekosten ins neue Jahr. Erneuerbare Energien könnten jetzt zu einer zuverlässigen, preiswerten und gleichzeitig umweltschonenden Versorgung beitragen. Jedoch bleibt gerade das große Potenzial von Sonnenenergie in weiten Teilen ungenutzt. Das wollen wir mit einer Kampagne zur "solaren Baupflicht" ändern. Und Sie können uns dabei unterstützen.

Im Thüringer Klimagesetz ist verankert, dass der Freistaat bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf in der Gesamtbilanz durch einen Mix aus Erneuerbaren Energien vollständig decken möchte. Bis dahin ist es ein weiter Weg: Im ersten Halbjahr 2021 machten Erneuerbare Energien in Thüringen nur knapp über 60 % an der ins Netz eingespeisten Strommenge aus. Ein Blick auf den Solarrechner verrät: Bei Sonnenenergie bleiben sogar ganze 89 Prozent des Potenzials bisher ungenutzt.

Die Kampagne

Der Jenaer Stadtrat hat bereits eine Beschlussvorlage zur solaren Baupflicht eingebracht.
Mit Ihrer Unterstützung wollen wir jetzt auch andere Thüringer Städte und Gemeinden überzeugen. Künftig soll beim Verkauf von Baugrundstücken oder der Vergabe von Erbbaurechten die Installation von Solaranlagen (Photovoltaik-, Solarthermie- oder Hybridanlagen) vereinbart werden. Die Organisation und Kostenübernahme für die notwendige Beratung sollen durch die Stadt bzw. Gemeinde erfolgen. Mit Hilfe von Muster-Anschreiben und -Beschlussvorlagen können Sie sich direkt an Ihre Stadt bzw. Gemeinde wenden und so den Ausbau der Erneuerbaren Energien vor der eigenen Haustür vorantreiben. Machen Sie mit!

Welche Stadt-/ Gemeinderäte haben bereits eine Beschlussvorlage eingebracht?

Förderung für Solaranlagen in Thüringen

Mit Solar Invest wird die nachhaltige Erzeugung von Wärme und Strom aus Solarenergie gefördert. Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik zu erhöhen. Außerdem soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich und im Mietbereich erhöht werden. Gefördert werden auch Beratungsleistungen und die Entwicklung von Konzepten und Machbarkeitsstudien zum Einsatz erneuerbarer Energien. ​Die Antragstellung ist ab dem 01.04.2022 wieder möglich.

Die wichtigsten Fragen zur Solaren Baupflicht

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Was bedeutet „Solare Baupflicht“?

„Solare Baupflicht“ bedeutet, dass Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung die Bauherren verpflichten, bei Neubauten bzw. Dachsanierungen die technisch und wirtschaftlich nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche).
Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden.
Die Dachflächen von Doppelhäusern und Hausgruppen sind nicht einzeln, sondern als Gesamtfläche anzusehen.

Jedes Dach nutzen?

Photovoltaik und Solarthermie können insbesondere auf Dachflächen unkompliziert installiert werden, ohne zusätzliche Fläche zu versiegeln. Bereits auf sieben bis zehn Quadratmetern Dachfläche können rund 1.000 kWh Solarstrom pro Jahr erzeugt werden.
Die Nutzung von Sonnenenergie kann zur Erreichung des Klimaziels und der Klimaneutralität des Landes beitragen, aber auch um eigene Stromkosten zu reduzieren. Und das ohne neuen Flächenverbrauch.

Gilt die „Solare Baupflicht“ nur für Photovoltaik-Anlagen?

Nein. Die „Solare Baupflicht“ kann auch durch Installation von Solarwärmekollektoren erfüllt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie?

Mit beiden Technologien wird Energie durch die Kraft der Sonne erzeugt. Mit einer Photovoltaikanlage wird die Sonnenenergie über Solarpanels aufgefangen und in elektrischen Strom umgewandelt. In einer solarthermischen Anlage fangen Sonnenkollektoren die Sonnenstrahlen ein. Eine in dünnen Röhren befindliche Flüssigkeit wird erhitzt, sodass Dampf entsteht. Die Wärme wird anschließend in einen Speicher im Haus weitergeleitet, wo sie genutzt werden kann. Der Hauptunterschied ist also: Photovoltaik produziert Strom; Solarthermie erzeugt Wärme. Beide Systeme haben Vorteile: Gewonnener Strom kann vielfältiger eingesetzt werden und natürlich auch eine Wärmepumpe antreiben. Solarthermische Anlagen produzieren "nur" Wärme haben aber auch Vorteile: Da die Energie nicht umgewandelt werden muss, wird weniger Dachfläche für die Anlage benötigt. Auch ist die Anschaffung günstiger. Gekaufter Strom ist allerdings teurer als Wärme.

Was fördert "Solar Invest"?

Photovoltaikanlagen werden zur Erhöhung des Eigenbedarfs derzeit ausschließlich im Zusammenspiel mit einem Batteriespeicher gefördert. Für bestehende PV-Anlagen werden Batteriespeicher und sonstige Speicher gefördert. Das Antrags- und Abrechnungsverfahren vereinfacht sich, weil die Förderung bis zu einer bestimmten Anlagengröße (10 kWp) als Festbetrag gewährt wird. (Quelle: TMUEN)

Ansprechpartnerin

Anita Giermann

Freiwilligenmanagement
E-Mail schreiben Tel.: 0361/5550341

Melden Sie uns wenn Sie den Beschluss in Ihrer Stadt/ Gemeinde eingereicht haben. Bei erfolgreicher Verankerung der Solaren Baupflicht in der entsprechenden Kommune, kennzeichen wir diese in der interaktiven Karte.

380 kV Höchstspannungsleitung im Ilmkreis Der BUND lehnt eine zentralistisch orientierte Energiewende und damit Stromautobahnen wie die 380kV-Trasse (hier im Ilmkreis) ab. Auch die Flächenversieglung, die mit der Errichtung jedes einzelnen Donau-Mastes einhergeht, widerspricht den Forderungen unseres aktuellen Leitantrages.  (Anita Giermann)

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