Landesverband Thüringen e.V.
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Einladung & verabschiedete Anträge

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Einladung

Der ungebremste Flächenverbrauch, der Aufschrei aus Politik und Gesellschaft bei Forderungen nach einem Nutzungsverzicht in Wäldern oder die einseitig geführte Debatte zu den Kosten der Energiewende machen deutlich: nicht der schonende Umgang mit unseren Ressourcen sondern das Primat des Wachstums bestimmen immer noch politisches und gesellschaftliches Handeln.


Diesem Primat setzt Prof. Dr. Angelika Zahrnt, Ehrenvorsitzende des BUND und Trägerin des Deutschen Umweltpreises die Forderung nach einem Wandel im Lebensstil entgegen. „Besser, anders, weniger“ statt „weiter, schneller, mehr“, das ist das Motto von Angelika Zahrnt für eine Zukunftsfähige Gesellschaft. Im Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung, dem Prof. Dr. Zahrnt seit 2001 angehört, steht sie für das Leitbild einer zukunftsfähigen Gesellschaft ohne Wachstum.


Ist eine Industriegesellschaft ohne Wachstum möglich? Wie können Wirtschaft und Gesellschaft unabhängiger vom Wachstum werden? Was bedeutet eine Gesellschaft ohne Wachstum für unsere Lebensstile? Ich freue mich sehr, dass Angelika Zahrnt der Einladung zur unserer diesjährigen Mitgliederversammlung gefolgt ist, um diese Fragen mit uns zu diskutieren. Ich lade Sie herzlich ein, dabei zu sein und freue mich, Sie bei unserer Landesversammlung am 13. April 2013 in Erfurt begrüßen zu dürfen. 

Leitantrag 2013: 25.000 ha Wald in Thüringen stilllegen – Koalitionsziel verwirklichen!

Mit dem Ziel, 25.000 ha Waldfläche aus der Nutzung zu nehmen, sind die beiden Koalitionspartner CDU und SPD in diese Legislaturperiode gestartet. Gemäß Koalitionsvertrag von 2009 hätte bis Ende 2012 die Flächenkulisse der stillzulegenden Waldgebiete festgelegt sein müssen. Bis spätestens 2029 sollten die Flächen endgültig naturschutz- und forstrechtlich gesichert werden.
Laut Forstbericht 2012 werden 9.907 ha Staatswald nicht mehr bewirtschaftet. Zusätzlich hat die Landesforstverwaltung weitere 2.902 ha Wald in verschiedenen Landesteilen identifiziert, welche aus der Nutzung genommen werden sollen. Insgesamt ist damit erst rund die Hälfte der ursprünglich versprochenen 25.000 ha frei von forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung bzw. auf dem Weg dorthin.


Die Thüringer Landesregierung scheint sich dem Druck der Forst- und Holzlobby zu beugen und von einem ihrer wichtigsten umweltpolitischen Ziele zu verabschieden. Die langfristige Sicherung der Artenvielfalt in Thüringens Wäldern steht damit auf dem Spiel. Viele Waldarten sind auf eine vom Menschen unbeeinflusste Waldentwicklung angewiesen. Im Wirtschaftswald können sie nicht dauerhaft überleben.


Deshalb hat der BUND Thüringen gemeinsam mit dem NABU Thüringen in einer Studie Waldflächen identifiziert, welche dauerhaft aus der Nutzung genommen werden sollen. 15 schützenswerte Staatswaldflächen mit insgesamt 13.000 ha sind in der gemeinsamen Studie als „Urwälder von morgen“ vorgeschlagen. Dazu zählen großflächige alte Buchenwälder im westlichen Thüringer Wald, rund um das Vessertal und im Kyffhäuser.

Der BUND Thüringen fordert:

  1. Das 25.000 ha-Ziel muss ohne Einschränkungen umgesetzt werden.
  2. Bis Ende der Legislaturperiode muss eine abgestimmte Flächenkulisse inklusive
    Fahrplan für deren naturschutz- und forstrechtliche Sicherung vorgelegt werden.
  3. Die Mindestgröße nutzungsfreier Waldflächen darf in der Regel 100 ha nicht unterschreiten.
  4. Im nordwestlichen Thüringer Wald sind südlich der Wartburg mindestens 3.000 ha
  5. Wald als Erweiterung des Nationalpark Hainich aus zu weisen. 
Initiativ-Antrag: Rettet den Alten Stolberg, Landkreis Nordhausen!

Bei dem Naturschutzgebiet „Alter Stolberg“ handelt es sich um das größte und hinsichtlich der Biotop- und Artenausstattung auch wertvollste Wald-Naturschutzgebiet in der Gipskarstlandschaft Südharz und in Nordthüringen. Das großflächige Waldgebiet hat infolge seiner morphologischen Vielgestaltigkeit auf engstem Raum und besonderen geografischen Lage, dem Karstinventar wie Gipsfelsen, Schluchtwäldern, Höhlen und Karsttälern einen über Deutschland hinaus bekannten Ruf. Das NSG „Alter Stolberg“ liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet „Südharzer Gipskarst“ und ist gleichzeitig als FFH-Gebiet „NSG Alter Stollberg“ gemeldet.

Das Unternehmen Knauf - Gipswerke hat sich angrenzend an das Naturschutzgebiet das Bergrecht auf einer Fläche von 360 ha gesichert. Jetzt strebt die Knauf Gips KG eine sog. „Flächenoptimierung“ an, bei denen es Randflächen des teilweise ausgesteinten Bergwerksfeldes gegen Flächen im NSG und FFH-Gebiet „Alter Stolberg“ tauschen will. Würde dem Antrag des Unternehmens statt gegeben, hätte das zur Folge, dass Flächen, die als NSG bzw. FFH-Gebiet ausgewiesen sind, durch Gipsabbau vollständig vernichtet werden. Im Gegenzug würde das Unternehmen Randflächen des Bergwerkseigentums für den Naturschutz zur Verfügung stellen.

Gegenwärtig wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Wertigkeit der Tauschflächen sowie die Erheblichkeit des Eingriffs geprüft. Der BUND Kreisverband Nordhausen hat eine ausführliche Stellungnahme zum Umfang der Verträglichkeit erarbeitet und zur Aufsuchung im NSG und der damit verbundenen Befreiung von der NSG-Verordnung keine Zustimmung gegeben.

Die Preisgabe von Flächen in einem NSG und gemeldeten Natura2000-Gebiet zum vollständigen Abbau wäre ein einmaliger Präzedenzfall in Thüringen.

Würde dem Antrag des Unternehmens statt gegeben, birgt das die Gefahr, dass in Zukunft ausgewiesene Schutzgebiete nur noch temporären Bestand haben und in ihrer Abgrenzung kontinuierlich an die Bedürfnisse von Wirtschaftsunternehmen angepasst werden können.
 
Der BUND Kreisverband Nordhausen fordert daher:

  1. Eine Aufweichung von Schutzgebietsstandards durch die Anpassung der Abgrenzung bestehender Schutzgebiete an die Interessen von Wirtschaftsunternehmen wird vom BUND Thüringen grundsätzlich abgelehnt.
  2. Der BUND Thüringen unterstützt den BUND Kreisverband Nordhausen bei dem Verfahren zur Erweiterung von Gipstagebauflächen in das NSG „Alter Stolberg“ der Fa. Knauf – Gipswerke KG mit allen notwendigen Ressourcen für eine gründliche Verfahrensbeteiligung und falls erforderlich einschließlich der Klage.
  3. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Vorhabens bindet der BUND Thüringen auch den Bundesverband (insbesondere AK Recht und AK Naturschutz) in das Verfahren in geeigneter Weise mit ein.
Initiativ-Antrag: Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände sichern!

Im Landkreis Nordhausen häufen sich in jüngster Zeit Eingriffe in gesetzlich geschützte Biotope. Vielfach stehen die Eingriffe in Zusammenhang mit Betriebsplanverfahren nach Bergrecht. Dabei ist es in den vergangenen Wochen zur großflächigen Beseitigung von gesetzlich geschützten Biotopen gekommen.


Eine Beteiligung der Naturschutzverbände vor Genehmigung der Eingriffe ist nicht erfolgt. Die zuständige Naturschutzbehörde verweist auf Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz, wonach eine Beteiligung der gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände bei Verfahren zur Erteilung von Befreiungen bzw. Ausnahmen bei der Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope nicht mehr vorgesehen ist.


Die Anwendung dieser Regelung führt dazu, dass im Südharzer Gipskarst verstärkt wertvolle Lebensräume mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der dem Bergrecht unterliegenden Rohstoffgewinnung zerstört werden, ohne dass die anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen der Verfahrensbeteiligung hiervon Kenntnis bekommen und Gelegenheit erhalten, sich für den Erhalt der Lebensräume einsetzen.


Die Vorgehensweise widerspricht Grundsätzen einer transparenten Verfahrensweise und einer umfassenden Beteiligung der Zivilgesellschaft bei behördlichen Entscheidungen.

Der BUND Kreisverband Nordhausen fordert den Landesvorstand des BUND Thüringen auf:

  1. Die aktuelle Rechtslage zur Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände zu klären und die Untergliederungen zu unterrichten.
  2. Sich im Rahmen der Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes für eine Verbesserung der Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände bei behördlichen Verfahren einzusetzen.
  3. Gemeinsam mit dem Bundesverband geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände auf bundes- und europarechtlicher Ebene zu stärken. 

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