Landesverband Thüringen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
Landesverband Thüringen e.V.

Zehn weitere Jahre Glyphosat wären eine Katastrophe für Mensch und Artenvielfalt

22. September 2023 | BUND, Chemie

Pressekommentar des BUND-Thüringen:

Zehn weitere Jahre Glyphosat wären eine Katastrophe für Mensch und Artenvielfalt

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat soll auf Empfehlung der EU-Kommission um weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Abstimmung über den Vorschlag ist für den 13. Oktober 2023 vorgesehen.

Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: „Wir stehen vor einer der größten Aufgaben unserer Zeit, und diese lautet: Das Artensterben stoppen. Über den Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat um weitere zehn Jahre zu verlängern, können sich wahrlich nur die Lobbyisten von Bayer freuen. Gelinde gesagt: Kommt der Vorschlag bei der Abstimmung der Mitgliedsstaaten am 13.10.2023 durch, wäre das eine Katastrophe für Mensch und Artenvielfalt. Auch die in dem Vorschlag enthaltenen Bedingungen und Einschränkungen für die erneute Zulassung bringen für Deutschland keine Veränderung des Status Quo. Das grundsätzliche Problem, dass die EU-Kommission viele unabhängige Studien bei ihrer Bewertung ignoriert hat, bleibt bestehen. Es ist belegt, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend und neurotoxisch ist, oxidativen Stress auslösen kann und das Mikrobiom des Darms schädigt. Indirekte Effekte auf das Nahrungsnetz sind nicht einmal im Report abgebildet. Statt diese Datenlücken zu ignorieren, sollte die Kommission das Vorsorgeprinzip ernst nehmen und Glyphosat ablehnen. Wenn die Mitgliedsstaaten der Kommissionsempfehlung folgen, wird es keinen Anreiz geben, vorhandene Alternativen einzusetzen. Wir appellieren jetzt an die europäischen Mitgliedsstaaten, sich für Gesundheit und Artenschutz zu entscheiden und dem Willen der europäischen Bevölkerung zu folgen, die mehrheitlich gegen die Wiederzulassung ist."

In Deutschland gilt ab 01.01.2024 die Änderung der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung. Diese beinhaltet auch ein generelles Verbot von Glyphosat. Allerdings – wie immer – nicht ohne Ausnahmen der Anwendung. Lediglich eine Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation) sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten ist nicht zulässig.

Hintergrund:
Die EU-Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten eine Wiederzulassung des Totalherbizids Glyphosat für zehn Jahre bis 2033. Damit folgt sie der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA, die dem Totalherbizid Anfang Juli weitestgehend Unbedenklichkeit bescheinigt hatte: https://food.ec.europa.eu/plants/pesticides/approval-active-substances/renewal-approval/glyphosate_en#proposal-ms

Am 13. Oktober findet die Abstimmung der Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss SCoPAFF statt.

Mehr Informationen:
•          Hintergründe zu Glyphosat: https://www.bund.net/umweltgifte/glyphosat/  

•          Broschüre zu Pestizidalternativen: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/umweltgifte/Umweltgifte-Broschuere-Pestizidalternativen-Ansicht.pdf  

•          Europäische NGO-Koalitions Stop Glyphosat: https://stopglyphosate.eu  

Pressekontakt:
Anne Werner | Kerstin Neumann, Tel.: 0361 5550314, Mobil: 0176 13338564 oder 0176 13338510, presse(at)bund-thueringen.de

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb