Monumental - Das Grüne Band
Der Kurzfilm, Konzept Atelier Papenfuß, Umsetzung Eulefilm
Schutzgebietskategorie Nationales Naturmonument
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2009 wurde vom Bundestag eine neue Schutzgebietskategorie geschaffen – das Nationale Naturmonument, vom Schutzstatus her vergleichbar mit einem Nationalpark. Damit können herausragende Gebiete für ihre nationale Bedeutung gewürdigt werden. Die Bedeutung des Grünen Bandes als längster Biotopverbund Deutschlands mit mehr als 1200 geschützten Arten und als lebendiges Denkmal der Geschichte rechtfertigt eine Ausweisung des gesamten Grünen Bandes.
Im Bundesnaturschutzgesetz steht unter § 24 Abs. 4:
„Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder
landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
von herausragender Bedeutung sind."
Thüringen geht voran
Der Freistaat Thüringen hat am 9.11.2018, 29 Jahre nach dem Mauerfall, das Grüne Band als Nationales Naturmonument (NNM) ausgewiesen. Der BUND Thüringen hat diese Ausweisung mit einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne unterstützt und den Menschen das Grüne Band als Schatzkammer der Artenvielfalt, Erinnerungslandschaft und Begegnungsort nahegebracht.
Bereits die Übertragung der bundeseigenen Flächen an die Länder zu Naturschutzzwecken war ein großer Erfolg, an den niemand geglaubt hatte.
Mit diesen beiden Schritten rückt das Ziel des durchgehenden Biotopverbunds wieder ein Stück näher. 2019 folgte Sachsen-Anhalt mit der Ausweisung seines Grünen Bandes als NNM. Nun sind weitere Bundesländer am Start. Selbst westliche Bundesländer sind dabei eine Ausweisung "ihres Grünen Bandes", d.h. eines wertvollen Pufferstreifens des ehemaligen Zonenrandgebietes als NNM auszuweisen.
Dabei soll das Grüne Band mit den Menschen vor Ort erhalten werden und zur regionalen Wertschöpfung durch extensive Landnutzung und sanften Wandertourismus beitragen.