Kalksandsteinabbau Deuna

Kalksteintagebau Deuna

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Erweiterung Kalksteintagebau Deuna der Firma Dyckerhoff GmbH

Wir lehnen das Vorhaben in der beantragten Form und dem flächenmäßigen und zeitlichen Umfang der Genehmigung ab. Die Gründe liegen für uns hauptsächlich in:

  • der Infragestellung des Baustoffes „Zement“ im beantragten Zeitraum,
  • dem Umgang mit dem Lebensraum und CO2-Speicher „Wald“,
  • der unzureichenden Sicherung der Funktion der Waldrandstreifen gegenüber dem angrenzenden FFH-Gebiet und dem benachbarten Siedlungsraum
  • sowie artenschutzrechtlichen Mängeln, v.a. im Hinblick auf die Artengruppe der Fledermäuse.

Allgemeine Vorhabensbeschreibung

Die Firma Dyckerhoff GmbH (vormals Deuna Zement GmbH) beantragte am 30. September 2019 die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans für das bergbauliche Vorhaben Erweiterung des Kalksteintagebaus Deuna. Aktuell betreibt die Firma Dyckerhoff GmbH die Gewinnung von Kalkstein innerhalb ihres Bergwerkseigentumes (BWE) mit einer Fläche von 910,80 ha auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes. Dieser Rahmenbetriebsplan umfasst eine Fläche von 144 ha und ist befristet bis 31. Dezember 2025. Um langfristig die Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, ist die flächenhafte Erweiterung des Tagebaus in südliche Richtung um ca. 77,66 ha beantragt. Unter Zugrundelegung einer jährlichen Fördermenge von 2,2 Mio. Tonnen Kalkstein können so Lagerstättenvorräte für eine Vorhabenslaufzeit von ca. 60 Jahren, bis zum Jahre 2085, erschlossen werden.
Der Tagebau nebst Erweiterungsfläche erstreckt sich über die drei Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis mit den Gemarkungen Deuna, Rüdigershagen, Keula, Zaunröden und Kleinkeula. (Quelle: UVP Verbund)

Wir lehnen das Vorhaben in der hier beantragten Form und dem flächenmäßigen und zeitlichen Umfang der Genehmigung ab!
Denn mit der Erweiterung des Abbaus geht der Verlust von ca. 70 Hektar Buchen(misch)wald einher.

Unsere Einwendungen gegen das Vorhaben haben wir fristgerecht im Zuge der Öffentlichen Auslegung eingereicht:
Stellungnahme des BUND Landesverband Thüringen e.V. (2025)
Stellungnahme des BUND Landesverband Thüringen e.V. (2022)
Stellungnahme des BUND Mühlhausen
Anlage: Naturschutzfachliche Einschätzung des Biologen Thomas Schikora

Ansprechpartnerin

Anita Giermann

Ehrenamtskoordinatorin
Trommsdorffstraße 5 99084 Erfurt E-Mail schreiben Tel.: 0361 / 5550341

Nächste Schritte

Mittlerweile gibt es ein breites Bündnis aus Gegnern des Vorhabens. Zusammen mit der Waldgenossenschaft Keula, dem NABU, den GRÜNEN, Parents for Future, Fridays for Future und Ende Gelände planen wir unser Vorgehen und weitere Aktionen. 

Wir treffen uns regelmäßig zu Austauschrunden oder nutzen einen E-Mail-Verteiler um in Kontakt zu bleiben. Bei Interesse bitte eine kurze Mail an Anita Giermann.

Zeitstrahl

22.05.2025 Fristende zur Abgabe einer Stellungnahme

06.06.2025 Erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des gesamtheitlichen Rahmenbetriebsplans 2025

17.11.2022 Umweltverträglichkeitsprüfung angeordnet: Fachbehördliche Prüfung der Antragsunterlagen mit dem Ergebnis der Erforderlichkeit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie, sowie der Anpassung/ Ergänzung/ Aktualisierung einzelner Gutachten des Rahmenbetriebsplanes.

07.09.2022 - Erörterungskonferenz - VERSCHOBEN! 

04.08.2022 - Amtliche Bekanntmachung des TLUBN: Verlegung des Erörterungstermins auf einen späteren Zeitpunkt aufgrund fehlender FFH -Verträglichkeitsprüfung

06.04.2022 - 05.05.2022 - Öffentliche Auslegung zum Zulassungsverfahren" Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Erweiterung Kalksteintagebau Deuna der Firma Dyckerhoff GmbH"

20.09.2019 Beantragung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans

12.07.2016 - Besprechung zur Abstimmung des Untersuchungsumfangs der Erfassung von Flora und Fauna Die beteiligten Unteren Naturschutzbehörden (KYF, UH) besprechen mit dem Auftragnehmer (G&P Umweltplanung) die Erfassung von Flora und Fauna als Datengrundlage für die Erstellung des Umweltgutachtens.

14.03.2016 - Beratung zw. der Vorhabensträgerin, Terra Montan GmbH, Thüringer Landesbergamt und den UNB Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich-Kreis Der sachliche Untersuchungsrahmen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere wird präzisiert. Die Methodik zur Erarbeitung der UVP im bergrechtl Planfeststellungsverfahren zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes wird mit den Unteren Naturschutzbehörden abgestimmt.

17.12.2015 - Scoping (Festlegungsprotokoll des TLBA)

03.11.2015 - Antragskonferenz Das Thüringer Landesbergamt erörtert mit der Vorhabensträgerin, und den beteiligten Behörden, Verbänden und Versorgungsträgern Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung dieser Prüfung und die Erarbeitung der Rahmenbetriebsplanunterlagen erheblichen Fragen.

28.08.2015 - Antrag Die Firma Deuna Zement GmbH stellt beim Thüringer Landesbergamt (TLBA) den Antrag auf eine Erweiterung des Kalksteintagebaus innerhalb ihres Bergwerkeigentums (BWE Deuna) um 89 Hektar zur Sicherung der langfristigen Rohstoffversorgung am Standort Deuna.

04.12.2000 - Bescheid auf Genehmigung Das Bergamt Bad Salzungen genehmigt den Rahmenbetriebsplan. Dieser erstreckt sich auf einer Fläche von 144 ha.

1995 - Antrag auf Erteilung einer Rahmenbetriebsplanzulassung

18.02.1991 - Verleihung des Bergwerkeigentums Deuna auf einer Fläche von 910,80 ha über die Treuhandanstalt Berlin an die Deuna Zement GmbH

15.06.1990 - Fortschreibung des Gewinnungsrechtes durch die Bezirksverwaltung Erfurt, Abtl. Geologie

ca. 1970 - Aufschluss des Kalksteintagebaus

Kalksandsteinabbau Deuna Der bestehende Tagebauaufschluss (inkl. Rekultivierungsflächen) erstreckt sich auf einer Fläche von gegenwärtig ca. 120 ha auf der Dünhochfläche. Bei maximalem Aufschlussgrad wird der Tagebau eine Fläche von ca. 144 ha aufweisen. Das Antragsfeld schließt sich direkt südöstlich an die bisher genehmigte Abbaufläche an und umfasst maximal ca. 77,66 ha. Sowohl der vorhandene Tagebauaufschluss als auch dessen Erweiterung nehmen forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch. Quelle: FFH-Vorprüfungsbericht  (Tino Junge / BUND Mühlhausen)
Buchen(misch)wald Keula Mit der Tagebauerweiterung werden Forstflächen in Anspruch genommen, die mit überwiegend naturnahen, edellaubholzreichen Buchenwaldbeständen auf frisch eutrophen Standorten bestockt sind. Die Nutzungsänderung durch Rodung einschließlich der Herstellung eines umgebenden, waldfreien Schutzstreifens umfasst eine Fläche von ca. 80,6 ha. Quelle: Nachtrag RBP  (Tino Junge / BUND Mühlhausen)
Am 12.06.2022 trafen sich 150 interessierte Menschen auf Initiative der Waldgenossenschaft Keula und der GRÜNEN um über das Ausmaß und die Folgen des Vorhabens aufzuklären.
Am 10.07.2025 begutachteten wir die Umgebung des Tagebaus erneut.
Ganz besonders interessierte uns der jetzige Waldrandstreifen. Der Zustand der Altbäume ist teilweise bedenklich, der Streifen lückig. Die aufwachsende Schicht kann den Altbäumen keinen Schatten spenden und auch nicht vor sonstigen Einflüssen (Wind, Stickoxide) schützen.

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