Der BUND Thüringen als Anwalt der Natur
In Thüringen steht den anerkannten Naturschutzvereinigungen seit dem Jahr 2002 die naturschutzrechtliche Verbandsklage zur Verfügung; flankiert von den Rechtschutzmöglichkeiten bei Verletzung von Beteiligungsrechten und den Möglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz seit dem Jahr 2010. Damit kann auch der BUND Thüringen gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen die so genannte Verbandsklage erheben. Ohne eine direkte Betroffenheit nachweisen zu müssen, kann der BUND deshalb als „Anwalt der Natur“ auftreten.
Von dieser Möglichkeit macht der BUND Thüringen sehr zurückhaltend und bewusst Gebrauch. In den meisten Fällen kommt es nur zur Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 63 BNatSchG und § 29 ThürNatG. Zu der von einigen Interessenvertretern befürchteten Klageflut kam es nicht.
Die Bearbeitung von Stellungnahmen im BUND Thüringen durch die unterschiedlichen Verbandsebenen. Lokale und regionale Vorhaben werden in der Regel durch die zuständigen Orts- und Kreisgrupppen bearbeitet. Landesweite Vorhaben, bzw. Vorhaben mit landesweiter Bedeutung, werden von der Landesgeschäftsstelle direkt betreut. Dadurch ist gewährleistet, dass örtliche und spezifische Fachkenntnisse im Verband genutzt werden, um qualifizierte Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben zu erarbeiten.
Voraussetzung hierfür ist eine effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verbandsebenen. Die in der Landesgeschäftsstelle des BUND Thüringen eingehenden Planungsakten werden zunächst alle registriert. Anschließend erfolgt eine Vorprüfung der Vorhaben im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Naturschutzbelange. Vorhaben mit lokaler und regionaler Bedeutung werden an die Mitglieder in den Untergliederungen weitergeleitet.
Das Thüringer Umweltministerium fördert anerkannte Naturschutzverbände bei Stellungnahmen zu Planungsverfahren.
Stellungnahmen des BUND Thüringen zu überregionalen & bedeutsamen Verfahren
Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans „Windenergie“ des Regionalplans Mittelthüringen ( 2024)
2. Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (2024)
2. Entwurf zum Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an Windparks (2024)
Entwurf einer Thüringer Kompensationsverordnung (ThürKompVO) (2024)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes (2023)
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen (LEP) (2023)
Managementplan Biber & Förderrichtlinie Biber" (2022)