Der BUND Thüringen als Anwalt der Natur
In Thüringen steht den anerkannten Naturschutzvereinigungen seit dem Jahr 2002 die naturschutzrechtliche Verbandsklage zur Verfügung; flankiert von den Rechtschutzmöglichkeiten bei Verletzung von Beteiligungsrechten und den Möglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz seit dem Jahr 2010. Damit kann auch der BUND Thüringen gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen die so genannte Verbandsklage erheben. Ohne eine direkte Betroffenheit nachweisen zu müssen, kann der BUND deshalb als „Anwalt der Natur“ auftreten.
Von dieser Möglichkeit macht der BUND Thüringen sehr zurückhaltend und bewusst Gebrauch. In den meisten Fällen kommt es nur zur Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung nach § 63 BNatSchG und § 29 ThürNatG. Zu der von einigen Interessenvertretern befürchteten Klageflut kam es nicht.
Die Bearbeitung von Stellungnahmen im BUND Thüringen durch die unterschiedlichen Verbandsebenen. Lokale und regionale Vorhaben werden in der Regel durch die zuständigen Orts- und Kreisgrupppen bearbeitet. Landesweite Vorhaben, bzw. Vorhaben mit landesweiter Bedeutung, werden von der Landesgeschäftsstelle direkt betreut. Dadurch ist gewährleistet, dass örtliche und spezifische Fachkenntnisse im Verband genutzt werden, um qualifizierte Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben zu erarbeiten.
Voraussetzung hierfür ist eine effektive Zusammenarbeit der unterschiedlichen Verbandsebenen. Die in der Landesgeschäftsstelle des BUND Thüringen eingehenden Planungsakten werden zunächst alle registriert. Anschließend erfolgt eine Vorprüfung der Vorhaben im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Naturschutzbelange. Vorhaben mit lokaler und regionaler Bedeutung werden an die Mitglieder in den Untergliederungen weitergeleitet.
Rückblick 2022
Inklusive Genehmigungs- und Feststellungsbescheiden gingen insgesamt 330 Beteiligungsfälle verschiedener Art, bei denen wir um Stellungnahme oder Kenntnisnahme gebeten wurden, vom 1.5.2021 bis 30.4.2022 beim BUND Thüringen ein. Ein Großteil davon wurde an die aktiven Kreis- und Ortsverbände zur Bearbeitung oder zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
In der Landesgeschäftsstelle und in den Kreisverbänden/Außenstellen wurden im Zeitraum 01.05.2021 bis 30.04.2022 u.a. im Rahmen folgender Beteiligungsverfahren Stellungnahmen erarbeitet (Beispiele, die einige Zeit und Mühe beansprucht haben):
- Planfeststellungsverfahren zu Höchstspannungsleitungen in verschiedenen Verfahren/ Abschnitten
- Plangenehmigungsverfahren zur Herstellung der Gewässerdurchgängigkeit verschiedener thüringer Flüsse
- Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2025, insb. Punkt „Energie“
- Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes Kalksteintagebau Deuna der Firma Dyckerhoff GmbH
- Planfeststellungsverfahren gemäß §35 Absatz 2 KrWG zur Erweiterung der Deponie Mihla-Buchenau
- Planfeststellungsverfahren für Anbindung Zentralklinik Bad Berka
Unabhängig von den Stellungnahmen ist der BUND Thüringen auch in verschiedenen Gremien vertreten, um die Möglichkeit zur Mitwirkung bei Vorhaben, welche Belange von Natur und Landschaft berühren, wahrzunehmen. Hierzu gehören u.a.:
- Landesnaturschutzbeirat
- Naturschutzbeirat der Oberen Naturschutzbehörde
- Landesplanungsbeirat
- Beiräte verschiedener Unterer Naturschutzbehörden
Im Rahmen der Beiratsarbeit hat der BUND Thüringen ebenfalls zu verschiedenen Vorhaben und Planungen Stellungnahmen erarbeitet.
Das Thüringer Umweltministerium fördert anerkannte Naturschutzverbände bei Stellungnahmen zu Planungsverfahren.