Der BUND fordert:
- Die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und von Natura 2000 sind an allen Gewässern Thüringens konsequent umzusetzen.
- Die Wiederherstellung und Erhalt natürlicher Gewässerstrukturen muss die zentrale Aufgabe der Gewässerunterhaltungsverbände bilden.
- Im Thüringer Wassergesetz ist für den Uferrandstreifen das Optionsmodell zugunsten einer Regelung für einen durchgängigen mindestens zehn Meter breiten Uferrandstreifen ohne ackerbauliche Nutzung und ohne Dünge- und Pestizideinsatz zu ersetzen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerschutz von der Quelle bis zur Küste
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Gesetzeswerk der EU mit klarem und deutlichem Auftrag: Alle unsere Gewässer – vom Grundwasser über die Flüsse und Seen bis hin zu den Küstengewässern – müssen einen "guten Zustand" erreichen.
Was genau will die Wasserrahmenrichtlinie?
- ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
- die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
- sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
- Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
Zudem gilt, dass der heutige Zustand unserer Gewässer (bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen) ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf.
Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Bewirtschaftungsplan erstellt, mit dessen Maßnahmen bis 2027 die Ziele der WRRL erfüllt werden sollen.
Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen fast alle Gewässer zusätzlichen Schutz!
Das Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz
Das Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz
Am 24. Mai 2016 hat das Umweltministerium das „Thüringer Landesprogramm Gewässerschutz 2016 – 2021“ veröffentlicht. Das Programm informiert über die Grundlagen des Gewässerschutzes so zum Bsp. den aktuellen Zustand unserer Thüringer Gewässer, die einzelnen Handlungsbereiche sowie alle im Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen. Mit dem Programm sollen auch die Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden.
2018 kam es auch zu einer Novellierung des Thüringer Wassergesetzes bei der sich auch der BUND Thüringen mit einer Stellungnahme in den Prozess einbrachte. Um den Vorgaben der WRRL gerecht zu werden, muss es nämlich dringend gelingen, neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer und der Verbesserung der Gewässerstruktur die Nährstoffeinträge in die Gewässer deutlich zu reduzieren. 2019 trat das Gesetz zur Neuregelung zum Gewässerrandstreifen anhand der Novelle des Thüringer Wassergesetzes in Kraft.
Stellungnahme zum Folgeprogramm 2022-2027
Nun wurde ein neues Maßnahmenpaket mit ca. 3.000 Maßnahmen und einem Gesamtvolumen von über 380 Mio. Euro entwickelt welches 2022 in Kraft treten soll. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH), GRÜNE LIGA Thüringen und dem NABU Thüringen haben wir eine gemeinsamen Stellungnahme zu dem Entwurf des neuen Landesprogramm Gewässerschutz erarbeitet. Unser Fazit: Die geplanten Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Jetzt kommt es auf eine engagierte Umsetzung an, an der es bei den vergangenen Bewirtschaftungsplänen gemangelt hat.
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