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Anträge für Gen-Versuche in Friemar liegen zur Einsicht aus

10. Februar 1994 | Landwirtschaft, Ressourcen & Technik, Umweltgifte

BUND fordert alle Bürger zur Mitwirkung auf und bietet Hilfe an

Eisenach. "Alle Bürger und Bürgerinnen sind aufgerufen, eine schriftliche Einwendung gegen die Freisetzungsversuche gentechnisch veränderter Pflanzen in Friemar bis zum 11. April einzureichen" so Gudrun Flachmann, Sprecherin des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen. Die Antragsunterlagen der Firma Hoechst-Schering AgrEvo GmbH liegen von Freitag, den 11.2.1994 bis 10. März 1994 bei der Verwaltungsgemeinde Nesselaue in Friemar, Dr.-Külz-Str. 4 im Hauptamt aus. Die Einwendungen seien auch an diese Adresse zu richten. Mögliche Gründe bzw. Ängste gegen diesen Versuch könnten darin dargelegt werden. Für den Einwender entstehen dadurch keinerlei Kosten und keine Verpflichtungen.

Der BUND Thüringen hält Sammeleinwendung und weitere Informationen in Eisenach unter Tel.: 03691/624597 bereit.

Ziel des Freisetzungsversuches ist es, die gentechnisch veränderten Mais- und Rapspflanzen auf ihre Unempfindlichkeit gegenüber dem Totalherbizid Basta der Firma Hoechst zu testen. Bei der Veränderung der Pflanzen handele es sich, nach Ansicht des BUND Thüringen nicht um neue Züchtungen, sondern um Änderungen der Erbkette. Dabei treten eine Reihe von Risiken auf, die nicht vorher abgeschätzt werden könnten. So könne nicht ausgeschlossen werden, daß diese Veränderungen des Erbgutes sich auf verwandte Wild- und Kulturpflanzen ausbreite. Wenn zukünftig Nutzpflanzen widerstandsfähiger gegen den Einsatz des Totalherbizids "Basta" seien und weitere Kulturpflanzen für diese Behandlung zugänglich gemacht werden, müsse ein verstärkter Einsatz dieses Giftes befürchtet werden.

Der Einsatz von Gentechnik verstärke zudem die Industrialisierung der Landwirtschaft und die Abhängigkeit der Landwirte von Chemiegroßkonzernen. Die aus Sicht der Landwirtschaft und der Verbraucher offensichtlich unsinnigen Genmanipulationen seien auf Grund ihrer nicht vorhersehbaren und nicht kontrollierbaren Folgerisiken auch aus ökologischen und gesundheitlichen Gründen abzulehnen.  

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