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Baugesetzbuch-Novelle: Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch

07. Mai 2021 | Suffizienz, Lebensräume

Erfurt/ Berlin. Der BUND Thüringen kritisiert die heutige Abstimmung des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Es dürfe sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene kein neuer Flächenverbrauch stattfinden, ohne dass an anderer Stelle versiegelte Flächen in mindestens gleichem Maße entsiegelt und renaturiert werden.  

„Erneut wurde eine Chance vertan, unkontrollierten Flächenverbrauch in Deutschland und Thüringen zu stoppen“, erklärt Robert Bednarsky, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. „Die Anzahl größerer, unzerschnittener, verkehrsarmer Räume hat in den vergangenen Jahrzehnten drastisch abgenommen. Neubauten zerstören enorme natürliche Flächen, unzählige Tiere und Pflanzen verlieren dadurch ihre Lebensräume.“

Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß, sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen würde so verfehlt, der Natur- und Artenschutz stark gefährdet. In Thüringen hat die Anwendung des Paragraphen bisher vor allem zum Bau neuer Ein- und Zweifamilienhäuser und damit kaum zur Entspannung des Wohnungsmarktes beigetragen.

Bednarsky: „Das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, bis 2050 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, rückt in weite Ferne. Das wäre die Gelegenheit gewesen, beim Boden- und Klimaschutz endlich in die Umsetzung zu gehen, statt ihn nur auf dem Papier zu betreiben. Jetzt ist die Thüringer Landesregierung gefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen. Im Landesentwicklungsplan müssen Ziele zum Stopp des Flächenverbrauchs aufgenommen, sowie Verpflichtungen zu Flächenrecycling und Nachverdichtung als Vorgaben für die Regionalplanung festgeschrieben werden.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche noch einmal mit Nachdruck klargemacht, dass die bisherigen Bemühungen zum Erhalt der Umwelt bei weitem nicht ausreichen. Bednarsky: „Der Boden ist unser wichtigster Speicher für Kohlestoff, deshalb ist Bodenschutz auch Klimaschutz. Die Zersiedelung erzeugt immer mehr Verkehr und klimaschädliche Treibhausgase. Dem müssen wir endlich einen Riegel vorschieben. Statt dessen brauchen wir zukunftsfähige Wohnraumkonzepte, von denen nicht nur Wenige profitieren. Dazu zählen unter anderem ein Sanierungsschub oder die Aufstockung bestehender Häuser, aber auch Flächenumwidmungen.“

Hintergrund:
Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.
Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.

Mehr Informationen:
Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
www.bund.net/themen/naturschutz/stadtnatur-gruene-freiraeume-schaffen
www.bund.net/lebensraeume/flaechenverbrauch
www.bund.net/klimawandel
BUND-Hintergrundseite zum Bodenschutz: www.bodenschutz.bund.net

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