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BUND erhebt Klage gegen das Pumpspeicherwerk Goldisthal

02. August 1996 | Flüsse & Gewässer, Ressourcen & Technik, Naturschutz, Energiewende

Eisenach. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, wird gegen den Planfeststellungsbeschluß für das von der Vereinigte Energiewerke Aktiengesellschaft Berlin (VEAG) geplante Pumpspeicherwerk Goldisthal beim Verwaltungsgericht Weimar Klage erheben. Dies erklärte der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Michael Spielmann, heute in Eisenach.

Nachdem das Thüringer Landesverwaltungsamt den Widerspruch des BUND zurückgewiesen habe, sei angesichts der schwerwiegenden Mängel des Planfeststellungsbeschlusses eine solche gerichtliche Überprüfung zwingend: "Die vorgelegten Planungsunterlagen zeigen, daß es keinen energiewirtschaftlichen Bedarf für ein PSW Goldisthal gibt. Damit fehlt auch die Planrechtferigung für einen solchen irreparablen Eingriff mitten im Herz des Thüringer Waldes", erläuterte Spielmann das Vorgehen des Umweltverbandes. Ein zur Bedarfsbegründung vorgelegtes Gutachten aus dem Jahr 1992 sei veraltet und schreibe zudem die bisherige Energieverschwendungspolitik in die Zukunft fort. Außerdem sei es "geradezu absurd", wenn derzeit in Thüringen Gasturbinenkraftwerke der Thüringer Energiewerke (TEAG) stillgelegt und die dortigen Arbeitsplätze abgebaut würden."Um den Ausbau des PSW Goldisthal überhaupt zu rechtfertigen, müssen also Kapazitäten stillgelegt werden, die bislang genau die Spitzenleistungen erbringen, die das geplante Vorhaben in Zukunft liefern soll", kritisiert Spielmann.

Auch die Standortentscheidung aus dem Jahre 1965, die noch immer die Grundlage der heutigen Planung sei, entspreche in keiner Weise den gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. "Hier wird eindeutig gegen das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot verstoßen", so Spielmann.

Zudem sieht der BUND erhebliche Mängel bei der Abwägung durch die zuständige Behörde: "Obwohl die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft offensichtlich nicht ausgleichbar sind und durch die ICE-Strecke und die Talsperre Leibis in diesem sensiblen Naturraum eine weitere Naturzerstörung enormen Ausmasses zu erwarten ist, wurden die Belange des Naturschutzes nur ungenügend erfaßt und gewichtet". Auch sei eine Stellungnahme der EU-Kommission nicht eingeholt worden, obschon es sich bei dem vom Projekt betroffenen Naturschutzgebiet "Wurzelbergfarmde" um ein Gebiet handele, das aufgrund der europäischen Vogelschutzrichtlinie und der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie besonderen Schutz genieße. 

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