BUND kritisiert mangelhafte Umsetzung der FFH-Richtlinie in Thüringen

09. Mai 1997 | Naturschutz, Lebensräume, Ressourcen & Technik

Eisenach. Mangelndes Engagement bei der Umsetzung europäischer Naturschutzgesetze wirft der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) der Thüringer Landesregierung vor. Anläßlich der jetzt zu Ende gehenden 4. Europawoche in Thüringen kritisiert der BUND in einer Pressemitteilung, daß die bereits 1992 in Kraft getretene europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der freilebenden Tiere und Pflanzen in Thüringen bislang nicht umgesetzt worden sei. Mit dieser, auch als "Fauna-, Flora-, Habitat-Richtlinie" oder kurz "FFH-Richtlinie" bezeichneten, europäischen Vorschrift sei u.a. die Einrichtung eines europaweiten Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "NATURA 2000" verbindlich vorgegeben worden. Ziel sei die Bewahrung der natürlichen Artenvielfalt durch Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen.

"Schon vor drei Jahren hätte diese Richtlinie in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden und bis Juni 1995 hätten die Bundesländer die betreffenden Gebiete an die EU melden müssen. Dies ist in Thüringen, wie in den meisten Bundesländern, nicht geschehen", kritisiert Michael Spielmann, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. Damit sei Deutschland "einmal mehr das traurige Schlußlicht in der europäischen Umweltpolitik".

Hauptverantwortlich dafür sei zwar die Bundesregierung, die eine Umsetzung der FFH-Richtlinie in das bundesdeutsche Naturschutzrecht blockiere. "Es ist jedoch völlig inakzeptabel, daß die Thüringer Landesregierung diesen naturschutzpolitischen Skandal einfach hinnimmt. Dies widerspricht allen Sonntagsreden zur europäischen Einigung", so Spielmann. Es sei kaum vorstellbar, daß sich die Landesregierung "ähnlich passiv und lethargisch" verhalten würde, wenn es nicht um Naturschutz, sondern um die Umsetzung der EU-Wirtschaftsförderung oder die Trassierung europäischer Verkehrsmagistralen gehen würde.

"Der Eindruck drängt sich geradezu auf, daß die Thüringer Landesregierung die nach fachlichen Kriterien erarbeiteten Listenentwürfe für die zu benennenden Schutzgebiete, die bereits seit längerer Zeit in den Schubladen der Umweltbehörden liegen, bewußt zurückhält, weil die in vielen Fällen konkurrierenden Nutzungsansprüche für Wirtschafts-, Verkehrs-und Wohnungsbauprojekte Vorrang haben sollen vor dem Naturschutz." Hintergrund sei die durch die FFH-Richtlinie zu erwartenden Verbesserung der bisherigen Naturschutzgesetze, wonach zukünftig bei Eingriffen in die zu benennenden Schutzgebiete wesentlich umfassendere Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig seien und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich erschwert würde.

"Offensichtlich sollen bei Großprojekten wie der Talsperre Leibis und der "Thüringer Wald-Autobahn" ebenso wie bei den zahllosen Bergbauvorhaben, vor allem im Südharz, schnell noch Tatsachen geschaffen werden, bevor der Schutz von Natur und Landschaft zum Zuge kommt", vermutet Spielmann.

"Die Thüringer Landesregierung ist dringend aufgefordert, ihren Boykott bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie aufzugeben und auch die Bundesregierung zum Handeln zu drängen. Anderenfalls droht die europäische Naturschutzpolitik in Thüringen buchstäblich unter die Räder zu kommen", so der BUND abschließend. 

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