BUND legt juristische Mittel gegen Sofortvollzug des Baubeginns der Talsperre Leibis ein

17. September 2001 | Flüsse & Gewässer, Naturschutz

Der BUND Thüringen wird alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel gegen die Umsetzung des heute vom Landesverwaltungsamt genehmigten Sofortvollzuges zum Bau der Talsperre Leibis einsetzen. Der BUND ist der Meinung, dass die Auswirkungen der geplanten Talsperre auf das europäische Schutzgebiet Schwarzatal nach wie vor erheblich sind. Der BUND Thüringen hat hierzu eine fachliche  Stellungnahme in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse in den nächsten Tagen vorliegen wird. Die Studie der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie liegt dem BUND bisher dagegen nicht vor.

Der BUND ist nach wie vor der Meinung, dass durch den Bau der Talsperre wird die Dynamik des Wildflusses Schwarza spürbar reduziert wird. Eine Einschränkung der ökologisch wichtigen Gewässerdynamik hätte erhebliche negative Folgen für europaweit besonders geschützte Biotop “Auwald“, für dessen Erhalt das FFH-Gebiet Schwarzatal ausgewiesen wurde. Der BUND befürchtet, dass durch den Staudamm Geschiebe (Steine, Kiesel) aufgehalten wird, welches im unterhalb liegenden Naturschutzgebiet dann fehlt und zu einer unerwünschten Tiefenerosion führen könnte. „Ein Staudamm wird immer das Geschiebe aufhalten. Egal ob 65.000 oder 45.000 Kubikmeter Wasser entnommen werden: Die Barriere bleibt bestehen“, so BUND-Leibisexperte Wigbert Schorcht.

Nach Meinung von Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen sprechen auch die juristischen Argumente für die Position des BUND Thüringen. So gehe der Planfeststellungsbeschluss von 1998 ebenso von einer Erheblichkeit des Eingriffes aus wie alle bisherigen Gerichtsentscheide in diesem Verfahren. „Wir denken, dass auch bei dem gegenwärtig anstehenden Klageverfahren das Gericht seine Meinung nicht ändern wird.“ Hier sei wohl gleichzeitig auch die Ursache für das plötzliche Vorgehen zu vermuten: „Die Talsperrenverwaltung hat wahrscheinlich Angst vor einem für sie negativen Gerichtsurteil. Deshalb möchte sie jetzt einen Monat vor der Verhandlung vollendete Tatsachen schaffen.“, so Dr. Vogel heute in Erfurt.

Der Landesvorstand des BUND entschied deshalb heute in einer aktuellen Sitzung, alle juristischen Mittel gegen die Umsetzung des Sofortvollzuges einzusetzen. 

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