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BUND protestiert gegen geplante Altölverbrennung im Zementwerk Deuna

05. Januar 1993

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Landesverband Thüringen übt scharfe Kritik gegenüber der geplanten Sonderabfallverbrennung im Zementwerk Deuna im Kreis Worbis. Dort will die Deuna-Zement GmbH ab März '93 Altöle verbrennen. "Die Anlage entspricht nicht dem Stand der Technik", so Gudrun Flachmann Mitarbeiterin der Landesgeschäftsstelle", dort Altöle zu verbrennen, heißt Abfall in der Luft zu deponieren."

"Hier sind ganz offensichtlich", so der BUND, "gesetzliche Vorschriften mißachtet worden". Nach diesen sei der Anlagenbetreiber verpflichtet im Rahmen des Vorsorgeprinzips, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen der Emissionsbegrenzung durchzuführen, bevor eine Genehmigung erteilt werden kann. In Deuna ist aber weder eine Modernisierung der betroffenen Ofenlinien durch die Installation von Nachbrennkammern, noch eine Ausrüstung der Filteranlage mit Rauchgaswäsche und Polizeifilter vorgesehen.

Der Anlagenbetreiber muß außerdem die Einhaltung der Grenzwerte laut der "Technischen Anleitung (TA) Luft" nachweisen. Der BUND fordert dazu eine unabhängige Kontrolle. In den Antragsunterlagen der Deuna Zement GmbH seien Messungen anderer Zementwerke aufgeführt, die, nach Meinung des BUND, offensichtlich als Nachweis für die Einhaltung dieser Grenzwerte dienen und damit die völlige Harmlosigkeit der Anlage vorgaukeln sollen.

Der BUND beurteilt die Planung als völlig unzureichend, da keine Aussage über eine Umweltverträglichkeitsprüfung, Untersuchungen über die Vorbelastung der umgebenden Landschaft, ein klimatologisches Gutachten über die Abgasverteilung, ein Konzept für den Störfall und den Wasserschutz getroffen worden sind. "Es handelt sich hier", so Gudrun Flachmann weiter, "um eine Irreführung der Menschen und einer Verharmlosungsstrategie, um in Thüringen einen einmaligen Sonderabfallverbrennungsstandort zu etablieren".

Der BUND fordert deshalb in seiner schriftlichen Stellungnahme alle Entscheidungsträger auf, angesichts der zu erwartenden erheblichen Erhöhung des Schadstoffausstoßes, u.a. an Dioxinen, Furanen und Schwermetallen und den daraus resultierenden Gefahren für die Gesundheit der Menschen, der Tier- und Pflanzenwelt und der Gewässer und Böden, die Genehmigung für dieses Vorhaben nicht zu erteilen.

Die Verbrennung von Sonderabfällen z.B. in Zementöfen, die erst mit der Ergänzung des Bundesabfallgesetzes möglich gemacht wurde, sieht der BUND als inakzeptable Variante, den Abfallströmen unserer Wohlstandsgesellschaft kostengünstig Herr zu werden. Ziel solle es sein, Altöle aufzubereiten, oder noch besser; zu vermeiden!  

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