Der Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Thüringen e. V. (BUND Thüringen) bewertet die Entscheidung des VG Gera zur Talsperre Leibis als Teilerfolg. Zwar sei es nicht gelungen, den Baubeginn zu verhindern. Allerdings habe man erreicht, daß die Ausgleichsmaßnahmen für das Auerhuhn, welches durch den Talsperrenbau in Thüringen vom Aussterben bedroht ist, gleichzeitig mit dem Baubeginn umgesetzt werden müßten. Außerdem habe das Gericht die Erfolgsaussichten des vom BUND eingelegten Widerspruchs gegen das geplante Großprojekt beim Landesverwaltungsamt ausdrücklich als offen bezeichnet.
"Wir sind optimistischer denn je, daß das endgültige Aus für die Talsperre Leibis kommt", sagte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer BUND Thüringen. "Das Gericht hat unsere Bedenken gegen das Großprojekt Leibis aufgrund eines rückläufigen Trinkwasserbedarfes in Thüringen anerkannt. Das sollte auch den Politikern hinsichtlich der Notwendigkeit von Leibis zu denken geben."
Allerdings habe das Gericht zur Überprüfung der Bedarfsprognosen auf ein entsprechendes Hauptsacheverfahren verwiesen. Da es sich bei den jetzt beginnenden Baumaßnahmen um vorbereitende Maßnahmen handelt, die jederzeit rückgängig gemacht werden können, werde der BUND voraussichtlich keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gera einlegen. Der BUND werde vielmehr die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zu dem von ihm eingelegten Widerspruch gegen das Planfeststellungsverfahren abwarten. Erst danach werde der BUND entscheiden, ob er in einem Hauptsacheverfahren gegen das Großprojekt klagen werde. Der BUND erwartet, daß die seit fast einem Jahr ausstehende Entscheidung des Landesverwaltungsamtes nun endlich gefällt wird. Weiterhin werde der BUND voraussichtlich zeitnah eine Beschwerde bei der Kommission in Brüssel wegen des Verstoßes gegen die FFH-Richtlinie einreichen.
"Es ist noch nicht zu spät, umzudenken. Für das Milliardenprojekt Leibis gibt es keinen Bedarf!", appellierte Dr. Vogel an die Politiker.


