BUND Thüringen fordert Baustopp für A 71 - Erneutes Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

21. Oktober 1996 | Mobilität, Naturschutz, Wälder

Eisenach. Der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seiner Forderung nach einem sofortigen Baustopp für die umstrittene "Thüringer-Wald-Autobahn" durch ein weiteres Eilverfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin Nachdruck verliehen. Hintergrund des BUND-Antrags sind die in der vergangenen Woche begonnenen Rodungsarbeiten im "Bettelmanns-holz" unweit Arnstadt. In diesem Waldstück besitzt der BUND Thüringen Grundstücke, die von der geplanten Autobahntrasse der A 71 und der ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt komplett zerschnitten und zerstört würden. "Mit diesen Rodungen sollen offensichtlich vollendete Tatsachen geschaffen werden, die nicht ausgleichbar sind", kritisiert der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Michael Spielmann, das Vorgehen der für den Autobahnbau zuständigen Planungsgesellschaft DEGES.

Dies sei umso verwerflicher, weil die Entscheidung in der seit Dezember 1995 laufenden Klage des BUND Thüringen gegen den Planfeststellungsbeschluß zur "Bündlungstrasse" mit dem für den 20. November angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung nunmehr unmittelbar anstehe: "Es ist deshalb dem Vorhabensträger zuzumuten, bis zu diesem Termin keine weiteren machtpolitischen Exempel zu statuieren", so Spielmann weiter.

Begründet wird der erneute Eilantrag des BUND auch mit dem Auftreten neuer Tatsachen, die zumindest eine wesentliche Verzögerung des Baus der ICE-Trasse bewirken und "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogar deren völlige Neuplanung bedeuten". So habe die Bahn AG während der öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages am 25.09.96 die kritische Stellungnahme des Umweltbundesamtes und Prognosen verschiedener Forschungsinstitute bestätigt, wonach die erwarteten Zuwächse im Güterzug- und Personenverkehr bis zum Jahr 2010 nicht stattfinden. Bezogen auf die aktuellen ICE-Neubauplanungen müsse diese Vorhersage im Güterverkehr um 70 % und im Personenverkehr um 30 % reduziert werden. "Damit ist die ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt generell in Frage gestellt", so der BUND.

Für den vorliegenden Planfeststellungsbeschluß der "Bündelungstrasse bedeute der Verzicht auf den ICE jedoch den "Wegfall der wesentlichen planerischen Grundlagen". Die Autobahn müsse neu geplant und vom Thüringer Verkehrsministerium neu planfestgestellt werden. "Ohne eine Bündelung der beiden bisher geplanten Strecken würde jedoch auch die Autobahn ganz anders trassiert werden. Eine Enteignung des BUND wäre in diesem Fall  nicht erforderlich", so der BUND abschließend. 

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