BUND Thüringen gibt Stellungnahme zum Sachlichen Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ in der Region Ostthüringen ab

16. September 2025 | Energiewende

Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen wird begrüßt – aber stärkere Berücksichtigung von Naturschutz und Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung gefordert.

Bis spätestens Ende 2027 müssen in Ostthüringen 1,4 Prozent (6.632 Hektar) der Regionsfläche verbindlich als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen sein, bis 2032 sogar 1,7 Prozent. So sieht es der Landesentwicklungsplan 2025 vor, mit dem das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes für Thüringen konkretisiert wird. Zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“, der diese Vorgaben in die Umsetzung bringen soll, hat der BUND Thüringen nun seine Stellungnahme eingereicht.

Trotz unvermeidbarer Konflikte mit Naturschutzbelangen unterstützt der BUND Thüringen den Ausbau der Windenergie als notwendigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz ausdrücklich. Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie ist ein Schritt, um die bundes- und landesrechtlichen Ausbauziele möglichst umwelt- und sozialverträglich zu erreichen.

„Die Steuerung durch Regionalplanung ist ein Angebot an die Region, sich sachlich mit geeigneten Standorten für den notwendigen Ausbau der Windenergie auseinanderzusetzen. Nur so lassen sich Beteiligung, Transparenz und Akzeptanz sicherstellen. Der Ausbau der Windenergie ist für die Energiewende unverzichtbar, darf aber nicht zulasten von Natur- und Artenschutz gehen. Ohne einen rechtzeitig erstellen Teilplan droht hingegen ein ungesteuerter Wildwuchs mit geringeren Abständen zu Siedlungen und Eingriffen in wertvolle Landschaften“, erklärt Dr. Burkhard Vogel, Landesvorsitzender des BUND Thüringen.

Positiv bewertet der BUND Thüringen an dem Entwurf zum Teilregionalplan insbesondere:

  • den sachlich nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Kriterienkatalog zur Herleitung der Vorrangflächen,
  • die konsequente Ausrichtung auf die vorgegebenen Ziele zum Ausbau der Windkraft als Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung und Reduktion von Treibhausgasemissionen,
  • die vorsorgend gewählten Mindestabstände zu Baugebieten mit Wohnnutzung und zu zusammenhängend bebauten Ortsteilen, wenngleich die daraus resultierende hohe Inanspruchnahme von Waldflächen teils schmerzt.

Gleichzeitig fordert der BUND Thüringen vereinzelt Nachbesserungen und über den Regionalplan hinausreichende Maßnahmen:

  • Naturschutz: In einzelnen Vorrangflächen bestehen Konflikte mit Natur- und Artenschutz, etwa beim Rotmilan oder Fledermausarten. Diese Belange müssen bei einzelnen Vorranggebietsausweisungen des Planentwurfes, im Übrigen in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren konsequent geprüft und berücksichtigt werden.
  • Netzdienlichkeit: Bei der Standortwahl innerhalb der Vorranggebiete müssen Nähe zu Verbrauchern und Anschlussmöglichkeiten stärker berücksichtigt werden, um Kosten und Umweltauswirkungen neuer Erschließungen zu reduzieren.
  • Beteiligung: Neben der gesetzlichen Windkraftbeteiligung sollten Bürgerinnen und Bürger über Modelle wie das Siegel „Faire Windenergie Thüringen“ umfassender einbezogen werden. Dies würde die Akzeptanz sowie die regionale Wertschöpfung steigern.

Die vollständige Stellungnahme des BUND Thüringen ist auf Anfrage erhältlich.

Pressekontakt:
Anne Werner | Kerstin Neumann, BUND Thüringen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +49 361 5550314; Mobil: 0176 13338564 oder 0176 13338510, www.bund-thueringen.de

 

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