Erfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Thüringen e.V. (BUND Thüringen), weist den vom Landesverwaltungsamt erhobenen Vorwurf der Verzögerung durch die vom BUND eingereichte Klage gegen den Bau der Talsperre Leibis als billig und haltlos zurück. Gleichzeitig macht der BUND die Talsperrenverwaltung und das Landesverwaltungsamt selbst für Verzögerungen beim Baubeginn in Leibis verantwortlich.
„Wer im Glashaus sitzt, sollte tatsächlich nicht mit Steinen werfen“, kommentierte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen die Kritik des Landesverwaltungsamtes. Vogel wies darauf hin, dass erstens seit 16. August letzten Jahres in Leibis Baurecht bestehe, welches es der Talsperrenverwaltung ermögliche, mit den vorbereitenden Baumaßnahmen zu beginnen. Trotzdem sei bis heute kein einziger Spatenstich erfolgt. Zweitens habe die Talsperrenverwaltung vor wenigen Tagen den Vertrag mit der Firma, welche die Maßnahmen ausführen sollte, gekündigt. Es sei zu erwarten, dass sich der Baubeginn dadurch um ein weiteres halbes Jahr verzögern wird. Drittens habe das Landesverwaltungsamt den Widerspruch, den der BUND am 20. Juli 1998(!) gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht hat, erst am 22.03.00 beschieden. Die Behörde habe hierfür also mehr als 20 Monate in Anspruch genommen!
Der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen sieht zwischen den öffentlichen Äußerungen der Talsperrenverwaltung und des Landesverwaltungsamtes und deren tatsächlichem Handeln erhebliche Diskrepanzen. „Wenn die Talsperrenverwaltung es sich leisten kann, den Baubeginn hinaus zu zögern und den Vertrag mit der ausführenden Baufirma noch vor Baubeginn wieder zu kündigen und sich das Landesverwaltungsamt mehr als eineinhalb Jahre Zeit für den Widerspruchsbescheid nimmt, kann es mit der Dringlichkeit von Leibis zur Sicherung der Wasserversorgung in Ostthüringen nicht sehr weit her sein“, sagte Vogel.
Dem BUND gehe es mit der Klage nicht darum, durch irgendwelche Verfahrenstricks das Bauprojekt unnötig in die Länge zu ziehen. Vielmehr wolle man mit der Klage eine gerichtliche Überprüfung der Zulässigkeit des Vorhabens vor dem Hintergrund eklatanter Verletzungen europäischen Naturschutzrechtes erreichen. Vogel forderte das Landesverwaltungsamt auf, sich als Landesbehörde auf Verwaltung und Sacharbeit zu konzentrieren, statt Politik zu machen.


