BUND Thüringen mahnt ausreichenden Baumschutz an: "Bis Jahresende sind neue Baumschutzsatzungen nötig"

22. Juli 1997 | Naturschutz

Angesichts der für einen umfassenden Baumschutz knapp werdenden Zeit mahnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, die Kommunen des Freistaates an, bis Ende 1997 gültige Baumschutzsatzungen für ihre Innenbereiche zu erlassen. "Andernfalls haben die Gemeinden, die bisher noch kei-ne Satzung haben, ab 1.1.98 keine rechtliche Handhabe mehr, willkürliche Baumfällungen zu ahnden. Auch Ausgleichs- und Ersatzforderungen für Baumfreveltaten wären dann nicht mehr durchsetzbar", so Klaus Fink, Umweltberater in der Landesgeschäftsstelle des BUND Thüringen.

Die Notwendigkeit der Inkraftsetzung von Baumschutzsatzungen im Geltungsbereich der Kommunen begründet der Umweltverband damit, daß die bisher angewandte DDR-Baumschutzverordnung zu Beginn des kommenden Jahres außer Kraft tritt.

Der Gesetzgeber (Thüringer Landtag) hatte im Herbst 1996 per Änderung des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 31.12.97 ihre eigenen Baumschutzsatzungen zu erlassen. Dabei sollte die DDR-Baumschutzverordnung als Übergangslösung noch so lange weitergelten, bis die entsprechende neue Baumschutzsatzung in Kraft tritt, maximal jedoch bis zum 31.12.97.

Nun sind nach Einschätzung des BUND diejenigen Städte und Gemeinden, die bisher über keinen ausreichenden Baumschutz auf der Grundlage des geänderten Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes verfügen, am Zuge, schnellstens entsprechende Satzungen zu erlassen. "Ansonsten haben ab 1.1.98 die Grünmuffel in den Kommunen Narrenfreiheit", warnt Fink weiter. Das könne weder im Interesse der Gesundheit der Bürger noch im Sinne der Ästhetik und des Klimaschutzes sein.

Der BUND bietet den Kommunen bei Bedarf eine eigene Muster-Baumschutzsatzung als Arbeitshilfe bei der Erstellung der Satzung an. "Der Landesverband Thüringen will versuchen, vorort über seine aktiven Mitglieder in den Kommunen, die noch keine Baumschutzsatzung haben, entsprechende Anträge einzubringen", so Fink abschließend. 

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