BUND Thüringen mit Mahnwache der Vernunft zu Beginn des Anhörungsverfahrens zum ersten Planungsabschnitt A81/ICE

29. Mai 1995 | Mobilität, Naturschutz, Umweltgifte

BUND: Bedarfsfrage gehört auf die Tagesordnung

In der Woche vom 29.05. bis zum 02.06.1995 findet in Gräfinau-Angstedt (Nähe Ilmenau) der Anhörungstermin im Planfeststellungsverfahren zur sogenannten "Bündelungsstrecke", Bau der A 81 und der ICE-Trasse von Nürnberg nach Erfurt, statt. Hier werden die Einwendungen von Bürgern, Gemeinden und Naturschutzverbänden gegen den ersten Planungsabschnitt verhandelt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Thüringen, der auch als Grundstückeigentümer betroffen ist, wird von einem Rechtsanwaltsbüro vertreten. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, daß die zu erwartenden Belastungen der betroffenen Bevölkerung durch Lärm und Abgase höher seien, als in den Planungsunterlagen ausgewiesen. Auch würden die Gefahren für das Grundwasser unterschätzt. Insgesamt sei der Eingriff in das einzigartige und unberührte Landschaftsbild des Thüringer Waldes nicht ausgleichbar.

Mit einer Aktion am Ort und zu Beginn der Anhörung wollen die Umweltschützer den Aufschrei des Thüringer Waldes repräsentieren, der keine Stimme habe. "Das Anhörungsverfahren ist die letzte Chance für die Planer, ihre fehlerhafte Planung zu korrigieren", so Ralf-Uwe Beck, Landesvorsitzender des BUND Thüringen. "Dies ist eine Mahnwache für die Vernunft. Die Autobahn schafft erst die Probleme, die sie zu lösen vorgibt."

Mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen habe der Bundestag per Handabstimmung den Bedarf für die noch zu bauende Autobahn beschlossen. Das sei, so der BUND, eine Farce. "Damit soll die wichtigste Frage, die Bedarfsfrage, aus dem Anhörungsverfahren ausgeblendet werden. Es ist das Anliegen des BUND, diese wieder auf die Tagesordnung zu setzen", so Landesgeschäftsführer Michael Spielmann.

Das eingeschlagene Verfahren halten die Rechtsanwälte des BUND schon aus formalen Gründen für unzulässig. Nicht das Eisenbahnbundesamt, sondern das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in Erfurt habe zuständige Behörde zu sein. 

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