BUND Thüringen: Naturparkverordnung "Thüringer Wald" ist wie eine taube Nuss

22. September 2000 | Naturschutz, Wälder

Erfurt. Der BUND Thüringen lehnt den überarbeiteten Entwurf zur Naturparkverordnung "Thüringer Wald" erneut ab. In einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf kritisiert der BUND, dass die Naturparkverordnung fachlich völlig unzureichend und rechtlich wirkungslos sei.

"Der Verordnungsentwurf ist wie eine taube Nuss: außen eine schöne Verpackung, wenn man aber rein schaut, steht nichts drin.", erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Eigentlich ist nur noch die Abgrenzung des Naturparks und die Zusammensetzung des Beirates geregelt", so Vogel weiter.

Bei der aus formalen Gründen notwendig gewordenen Neuauslegung habe man sich endgültig vom ursprünglichen Konzept des "Naturparks neuer Prägung" verabschiedet. Wie in den alten Bundesländern habe man mit dem nochmals überarbeiteten Verordnungsentwurf in erster Linie eine Wirtschaftsregion definiert, die dem Massentourismus und der Ansiedelung von Großindustrie im Thüringer Wald alle Möglichkeiten einräume. Auf das Siegel "Naturpark" wolle man nur deshalb nicht verzichten, weil es die Ausschüttung von Fördermitteln garantiere.

Ursprünglich sollte nach Angaben von Vogel der Naturpark "Thüringer Wald" Modell stehen für alle Naturparke "neuer Prägung". Mit einem dreistufigen Zonierungskonzept sollte er gegliedert werden, wie es auch im Thüringer Naturschutzgesetz vorgesehen ist. In Zone 1 sollte auf 20 % der Fläche Naturschutz Vorrang haben. Dadurch sollte der Naturschutzwert der Landschaft gesichert und eine sinnvolle Steuerung der nachhaltigen Regionalentwicklung ermöglicht werden. In den Regionalen Raumordnungsplänen, welche mit allen Trägern öffentlicher Belange im politischen Raum abgestimmt worden seien, sei dieses Konzept bereits vorgesehen worden.

Noch bevor dieses Konzept jedoch in die öffentliche Anhörung ging, sei es ausgehöhlt worden. Statt einer Zonierung mit 20% Naturschutzfläche habe es nur noch eine Gliederung in Naturschutzgebiete mit 4% der Fläche, weitgehend unverbindliche Landschaftsschutzgebiete und nicht geschützte Flächen gegeben. Immerhin habe diese Verordnung noch eine Liste von Vorhaben enthalten, welche innerhalb des Naturparks verboten waren, wie z.B. der Bau von großen Abfallbeseitigungsanlagen.

"Wenn der Verordnungsentwurf so durchgeht, bleiben die naturnahen Wälder und die historisch gewachsenen Kulturlandschaften mit ihrem Artenreichtum im Thüringer Wald auf der Strecke", befürchtet Dr. Vogel.  

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