Thüringer Umwelt- und Naturschutzverband fordert: Koalitionsvertrag muss eingehalten werden
Der BUND Thüringen fordert, die von der Finanzministerin angekündigte Aufstockung der Eckwerte für das Umweltressort zur ausreichenden Finanzierung des Naturschutzetats im Haushalt des Umweltministeriums einzusetzen. Der Umweltverband erwartet, dass Umweltminister Kummer seine Sparankündigungen zurücknimmt und die im Koalitionsvertrag vereinbarte Naturschutzfinanzierung auf hohem Niveau sicherstellt.
Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, dazu: „Wenn selbst die Finanzministerin feststellt, dass der Naturschutz in den Anmeldungen zum Landeshaushalt unterfinanziert ist, stellt sich die Frage, ob der zuständige Umweltminister den Überblick über seinen Etat verloren hat.“
Der Koalitionsvertrag ist, was die Naturschutzfinanzierung angeht, nach Einschätzung von König eindeutig: die Finanzierung von Naturschutzprojekten ist auf einem hohen Niveau zu halten und die Co-Finanzierung für Bundesprojekte sicherzustellen. „Es ist Aufgabe des zuständigen Fachministers, diese Vereinbarung im Kabinett durchzusetzen“, so König.
Nach Angaben des BUND Thüringen ist das wichtigste Naturschutzförderprogramm „Entwicklung Natur und Landschaft (ENL)“ mehrfach überzeichnet. Eine Kürzung würde die bisher erfolgreiche Entwicklung der Lebensräume und Arten im Natura 2000-Netzwerk gefährden. Stattdessen brauche es eine bedarfsgerechte Aufstockung der Mittel um jährlich 1 Mio. Euro.
Auch die Mittel für die Co-Finanzierung von Projekten, welche vom Bund und der EU gefördert werden, müssten bereitgestellt werden. Sonst verschenke der Freistaat Fördermittel in Millionenhöhe, weil ohne die Kofinanzierung die Vorhaben durch die gemeinnützigen Träger nicht umgesetzt werden können.
„Anders als von Minister Kummer vorgeschlagen, können die Bundesmittel aber nicht dazu dienen, die Hausaufgaben des Freistaats zu finanzieren“, macht König deutlich. „Naturschutz ist nach dem Grundgesetz immer noch Ländersache. Der Bund darf nur in Ausnahmefällen und besonders repräsentative Vorhaben mitfördern. Eine flächendeckende Naturschutzförderung, wie sie sich Minister Kummer durch den Bund vorstellt, ist schlicht verfassungswidrig. Das gilt auch für die Pflichtaufgaben, wie Monitoring und FFH-Managementplanung“, so König weiter. Würden diese Aufgaben mangels Finanzierung nicht ausreichend wahrgenommen, falle das dem Freistaat absehbar auf die Füße. Vertragsverletzungsverfahren und millionenschwere Anlastungen aus Brüssel wären die Konsequenz.
Der Idee, dass Umweltverbände selbst Landwirtschaft betreiben, erteilt der BUND Thüringen erneut eine Absage. Sebastian König: „Der BUND und andere Umweltverbände sowie ihre tausenden Ehrenamtlichen können kein Korrektiv für eine verfehlte Agrarpolitik und unzureichende regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sein. Es gibt keinen wirtschaftlichen Markt für Wildkatze, Gelbbauchunke und Ameisenbläuling, daher erschließt sich uns nicht, wie diese Naturschutzleistung am Markt entgolten werden soll.“
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