BUND Thüringen: Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Talsperre Leibis ist rechtswidrig

20. Juli 2000 | Naturschutz, Flüsse & Gewässer

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Talsperre Leibis ist nach Auffassung des Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Thüringen e.V. (BUND Thüringen) rechtswidrig. In einer jetzt vorgelegten über 40seitigen Begründung zu der am 19.04.2000 beim Verwaltungsgericht Gera eingereichten Klage hat der BUND Thüringen die Argumente gegen die Erteilung des Baurechtes für die Talsperre zusammengestellt. Die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ergibt sich aus dem Verstoß gegen die Bestimmungen des §19c Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der den Umgang mit den nach Europarecht geschützten Vogelschutz- und FFH-Gebieten regelt.

Mit dem Bau der Talsperre Leibis werden die Naturschutzgebiete „Schwarzatal“ und „Meuraer Heide“ erheblich beeinträchtigt. Beide Gebiete sind europäische Vogelschutzgebiete. Das NSG „Schwarzatal“ wurde außerdem als Schutzgebiet europäischer Bedeutung im Rahmen des europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 an die EU gemeldet (sog. FFH-Gebiet). Darüber hinaus befinden sich in beiden Schutzgebieten sog. prioritäre Lebensräume und Arten, für die nach europäischem Naturschutzrecht besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Die Beeinträchtigung von Europäischen Vogelschutzgebieten bzw. FFH-Gebieten ist nach § 19c BNatSchG grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn es keine Alternativen gibt, mit denen sich der Zweck des Vorhabens verwirklichen lässt und darüber hinaus zwingende Gründe des öffentlichen Interesses für die Verwirklichung des Vorhabens vorliegen. Wenn von dem Vorhaben prioritäre Lebensräume bzw. Arten betroffen sind, zählen als zwingend nur solche Gründe, wie die der Gesundheit des Menschen oder der Landesverteidigung bzw. des Schutzes der Zivilbevölkerung.

Der BUND Thüringen vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für Abweichungen vom § 19c BNatSchG im Fall der Talsperre Leibis nicht gegeben sind.

Alternativen zum Bau der Talsperre
Mit dem Bau der Talsperre Leibis soll angeblich das Ziel verfolgt werden, die Trinwasserversorgung für den Versorgungsraum Ostthüringen quantitativ und qualitativ sicherzustellen. Nach Ansicht des BUND Thüringen gibt es zu dem mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft und Beeinträchtigungen der genannten europäischen Naturschutzgebiete verbundenen Bau der Talsperre Leibis jedoch Alternativen, die vor allem in der Nutzung und im Ausbau der bereits vorhandenen Kapazitäten liegen.
 
Die Thüringer Talsperrenverwaltung begründet den Bau der Talsperre Leibis zunächst mit einem steigenden Bedarf an Trinkwasser, der insbesondere in Ostthüringen nur durch den Bau einer weiteren Talsperre gedeckt werden könne. Während die TTV für Ostthüringen von einem Wasserbedarf von ca. 77 Tm3/d ausgeht, hält der BUND knapp 60 Tm3/d für realistisch. Der BUND stützt sich dabei auf eigene Gutachten von 1998, in denen der Wasserbedarf vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen prognostiziert wird. Diese Gutachten werden durch jüngste Veröffentlichungen des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) bestätigt. Darüber hinaus hält der BUND es für möglich und notwendig, durch die Sanierung des maroden Leitungsnetzes die Wasserverluste von derzeit 40% auf unter 20% zu senken. Gleichzeitig verweist der BUND auf das vorhandene Wasserangebot. Neben den bestehenden Kapazitäten in örtlichen Trinkwasserbrunnen und den Talsperren Weida-Zeulenroda-Lössau und Deesbach könnten durch eine Überleitung aus den Überschusskapazitäten des Fernwasserverbundes Nordthüringen 30 Tm3/d bereitgestellt werden. Insgesamt ergibt sich für den BUND auch ohne die Talsperre Leibis ein Wasserangebot von knapp 127 Tm3/d. Aus der Gegenüberstellung von Wasserbedarf und Wasserangebot ergibt sich damit ein Überschuss von 67 Tm3/d.

Für den BUND besteht die Alternative zur Talsperre Leibis in der Nutzung und im Ausbau der vorhandenen Kapazitäten. Dadurch kann die Trinkwasserversorgung in Ostthüringen auch in Zukunft sichergestellt werden, ohne dass der Bau von Leibis notwendig wird.

Für Leibis gibt es keinen zwingenden Grund
Da durch den Bau der Talsperre Leibis auch prioritäre Lebensräume und Arten betroffen wären, könnten nach EU-Recht und den entsprechenden Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes nur zwingende Gründe des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung den Bau der Talsperre rechtfertigen.

Die TTV sieht solche Gründe unter Hinweis auf die schlechte Wasserqualität in den Talsperrensystemen Deesbach und Weida-Zeulenroda-Lössau gegeben. Ein von der TLU 1998 in Auftrag gegebenes Gutachten belegt jedoch, dass durch technische Wasseraufbereitung und die ohnehin notwendige Sanierung des Einzugsbereiches die Wasserqualität in den genannten Talsperren dauerhaft verbessert werden kann. Durch eine einzige Kläranlage am zufließenden Gewässer könnte z.B. in der Talsperre Deesbach über 80% der Verschmutzung vermieden werden. Insgesamt lässt sich bei Realisierung entsprechender Maßnahmen eine qualitativ sichere Trinkwasserversorgung gewährleisten.  

Auch vor dem Hintergrund der Wasserqualität sind die mit dem Bau der Talsperre Leibis verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen mit europäischem Schutzstatus nicht gerechtfertigt.

Eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser ist eine Aufgabe im öffentlichen Interesse, zu der sich auch der BUND Thüringen uneingeschränkt bekennt. Zahlreiche Untersuchungen und Gutachten belegen aber, dass der Bau der Talsperre Leibis hierzu nicht notwendig ist. Um den Trinkwasserbedarf in Ostthüringen sowohl qualitativ als auch quantitativ zu decken, gibt es Alternativen zu Leibis. Da mit dem Bau der Talsperre Leibis europaweit einzigartige Lebensräume bedroht wären, darf die Realisierung der Alternativen nicht den wirtschaftlichen Erwägungen der TTV geopfert werden.  

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