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BUND Thüringen protestiert: Kein Golfplatz in Ebenheim!

13. Mai 1993 | Lebensräume

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (BUND Thüringen), lehnt die Errichtung eines Golfplatzes mit einem 60-Betten-Hotel in der Gemeinde Ebenheim, Haina im Landkreis Gotha entschieden ab. In einer Stellungnahme vom 13. Mai 1993  protestiert der BUND gegen das geplante Großprojekt und bezeichnet solcherart überdimensionierte Planungen als eine zukünftig gewinnversprechende Flächensicherungspolitik.

Auf Grund rechtlicher Auflagen und örtlicher Widerstände in den alten Bundesländern gegen solche Großprojekte würden die Unternehmen zunehmend in den Osten Deutschlands ausweichen und damit wirtschaftlichen Aufschwung verheißen, so der BUND. Die Gemeinden hätten jedoch kaum finanzielle Einnahmen, da Golfclubs von Steuern befreite gemeinnützige Vereine darstellen. Eine Fremdenverkehrsaufwertung könne durch die Errichtung eines Golfplatzes kaum erreicht werden, da Golf keine Volkssportart darstelle. Dem ständen übliche Aufnahmegebühren in Höhe von 10.000 DM bis 35.000 DM, durchschnittliche jährliche Mitgliedsbeiträge von 1.000 DM, die Kosten einer Trainingsstunde von 50 DM bis 70 DM sowie die geringe Anzahl von etwa fünf Golfinteressierten pro 1.000 Einwohner entgegen.

Die nur wenigen Arbeitsplätze (4 - 6 Angestellte für die unmittelbaren Golfplatz-belange (!) und 12 - 15 Angestellte im Hotel) auf einem Golfplatz stehen nach Ansicht des BUND in keinem Verhältnis zu solch hohem Flächenverbrauch (hier: ca. 80 ha). Außerdem befürchten die Umweltschützer, daß durch ein solches Großprojekt die Entwicklung eines eigenen touristischen Profils der Gemeinden unterbunden wird und die angrenzenden Ortschaften lediglich eine Kulissenfunktion erhalten.

Der BUND vertritt die Auffassung, Landschaft vor wesensfremden Nutzungen zu schützen. Da der Charakter der Kulturlandschaft historisch durch die Land- und Forstwirtschaft geprägt sei, könnten Golfplätze in einer derartigen Kulturlandschaft nur als "wesensfremd" eingestuft werden.

Einen weiteren negativen Aspekt stelle die großflächige Bodenversiegelung dar. Zu den Gebäudeflächen komme noch eine Versiegelung durch befestigte Straßen und Wege hinzu. Außerdem würden die intensiv genutzten Bereiche der Anlage keinerlei Lebensräume für Tierarten bieten. Auch extensiv genutzte Randbereiche hätten durch die ständige Störung und Lärmbelastung nur geringe Bedeutung als Rückzugsgebiete für Tiere.  

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