Bundesverwaltungsgericht weist Klage zu A 71 und ICE ab – BUND Thüringen spricht von Skandalurteil

27. November 1996 | Mobilität, Naturschutz, Wälder

Eisenach. Mit Enttäuschung und scharfer Kritik hat der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) darauf reagiert, daß das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Naturschutzverbandes gegen den Bau der "Thüringer-Wald-Autobahn" A 71/ A 73 und die teilweise parallel verlaufende ICE-Trasse Nürnberg-Erfurt abgewiesen hat. "Das Bundesverwaltungsgericht hat hier nicht Recht gesprochen, sondern ein Skandalurteil gefällt", kommentiert der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Michael Spielmann, nach einer ersten Einschätzung.

So widerspreche das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Prinzip allem, was Gerichte bisher zur Behandlung von Landschaftsschutzgebieten in Planfeststellungsverfahren festgestellt hätten. Indem das Gericht die Planung hinsichtlich des zukünftig durch Autobahn und ICE zerstörten Waldgebietes Bettelmannsholz nunmehr absegne, werde die Rechtsprechung auf den Kopf gestellt und in tendenziöser Weise die Praxis des DDR-Naturschutzes ignoriert. Dies laufe nach Auffassung des BUND dem Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetz ebenso wie dem Naturschutzrecht der DDR zuwider. Die abschließende Bewertung des Urteils könne aber erst erfolgen, wenn die Entscheidungsgründe vorliegen.

Nach Ansicht des BUND Thüringen verhalte sich das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Bedarfsfrage "geradezu feige". Insbesondere zur geplanten ICE-Strecke hatte der Umweltverband dem Gericht offizielle Prognosen des Umweltbundesamtes vorlegen können, welche den fehlenden Bedarf bestätigen. Darüber habe sich das Gericht in ignoranter Weise hinweggesetzt. Das Urteil sei nicht dazu geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu fördern.

"Indem das Bundesverwaltungsgericht die Bedarfsprüfung nunmehr erneut dem Bundesverkehrsminister überläßt, entzieht es sich seiner Verantwortung", so Spielmann weiter. Er bezeichnete das gesamte System der Bedarfsprüfungen innerhalb der "Verkehrsprojekte Deutsche Einheit" als "unseriös" und "vermutlich verfassungswidrig".

Das heutige Urteil ist für den BUND jedoch kein Grund zu resignieren. "Der BUND wird auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die PIanfeststellungsbeschlüsse für diese Prestigeprojekte zu kippen und potentielle Kläger gegen diese Planfeststellungsbeschlüsse mit Rat und Tat unterstützen", so Spielmann abschließend. 

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