"Dem Naturschutz droht der Bankrott"

07. Mai 1998 | Naturschutz, Landwirtschaft, BUND

BUND fordert von der Thüringer Landesregierung Ablehnung der Bundesnaturschutzgesetznovelle im Bundesrat

Eisenach. Der Landesverband Thüringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erwartet, daß die Thüringer Landesregierung die vom Bundestag beschlossene sogenannte "Dritte Naturschutznovelle" in der morigen Sitzung des Bundesrates ablehnt. "Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung zusätzliche und pauschale Subventionen für Landwirte, die in Schutzgebieten Nutzungseinschränkungen hinzunehmen haben, nun doch noch durchboxen", so der Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen, Michael Spielmann, in einer heute veröffentlichten Presseerklärung. Nach den Worten Spielmanns ist dieses Gesetz "überflüssig und zudem schädlich für den Naturschutz".

"Es ist schon dreist, daß die Bundesregierung den Ländern vorschreiben will, was sie in Zukunft der Landwirtschaft an Ausgleich zu zahlen haben", kritisierte Spielmann die Absicht der Bundesregierung, die Naturschutznovelle als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz auch gegen den Willen der Länder zu verabschieden. Nach Ansicht des BUND wäre der finanziell ohnehin notleidende Naturschutz in Thüringen mit der vorgesehenen Zahlungsverpflichtung völlig überfordert. Eine Ausweisung neuer und eine ordentliche Entwicklung bereits bestehender Schutzgebiete sei dann nicht mehr möglich. "Hier kommen auf das Land und die Kommunen Zahlungen in Millionenhöhe zu, die angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte überhaupt nicht leistbar sind. Das wäre praktisch der Bankrott für den Naturschutz in Thüringen", so Spielmann. Der BUND appellierte an die Thüringer Landesregierung, sich im Interesse des Landes gegen diesen "Raubüberfall aus Bonn" zur Wehr zu setzen und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, falls der Bund sich weiter uneinsichtig zeigen sollte.

Der Umweltverband wies darauf hin, daß die Landwirtschaft aus den Kassen der Länder und der Europäischen Union bundesweit schon jetzt jährlich zwischen 750 und 850 Millionen Mark für ökologische Leistungen erhalte. Dies gelte auch für Thüringen, wo etwa die Förderungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für viele Betriebe inzwischen ein wichtiges wirtschaftliches Standbein seien. Grundsätzlich müßten das Verursacherprinzip und die Sozialpflichtigkeit des Eigentums jedoch auch für die Landwirtschaft gelten. "Als Voraussetzungen für zusätzliche Ausgleichszahlungen an Landwirte müssen im Bundesnaturschutzgesetz zunächst ökologische Betreiberpflichten festgelegt werden, die die Landwirtschaft als Mindeststandard erfüllen muß. Erst für darüber hinausgehende Anforderungen sollten Ausgleichzahlungen an Landwirte möglich sein", forderte Spielmann. Keinesfalls hinnehmbar sei jedoch die von der Bundesregierung bereits als Entschädigungsgrund angesehene "ordnungsgemäße Landwirtschaft" oder eine Bewirtschaftung gemäß der sogenannten "guten fachlichen Praxis" in Schutzgebieten. Auch hier sei die Thüringer Landesregierung aufgefordert, sich nicht zum Büttel der Landwirtschaftslobby machen zu lassen.  

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