Drohende EU-Sanktionen wegen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht

25. Februar 2000 | Naturschutz, Lebensräume

BUND Thüringen: Empörung der Thüringer Landesregierung ist scheinheilig

Erfurt. Der Freistaat Thüringen hat nach Ansicht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) angesichts der wegen ungenügender Umsetzung der europäischen Naturschutzbestimmungen drohenden EU-Sanktionen keinen Anlaß zur Selbstgerechtigkeit.

In einer heute veröffentlichten Presseerklärung weist der BUND Thüringen darauf hin, dass auch Thüringen bis heute die europäische „Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ (FFH) nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Zwar habe die Landesregierung angesichts des laufenden Gerichtsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik und der drohenden Strafmaßnahmen zwischenzeitlich den größten Teil der FFH-Gebiete benannt. Angesichts der fünfjähigen Verspätung und der weiterhin vorhandenen Mängel in der FFH-Gebietsliste sei die Empörung über weiterhin drohende EU-Sanktionen mehr als scheinheilig. Im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern, die ihrer Meldepflicht noch immer nicht nachgekommen seien, sei der Freistaat „kein Musterknabe, sondern der Einäugige unter den Blinden.“

Als „geradezu grotesk“ bezeichnete Michael Spielmann, Landesvorsitzender des BUND Thüringen, in diesem Zusammenhang das Auftreten des Staatskanzlei-Ministers Jürgen Gnauck: „Nachdem Gnauck in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes europäisches Naturschutzrecht jahrelang missachtet und eine Fundamentalopposition gegen die Umsetzung der FFH-Richtlinie betrieben hat, beschwört er nun pathetisch die Beschädigung der europäischen Idee. Angesichts des fortdauernden europarechtswidrigen Verhaltens der Landesregierung ist diese Aufregung schlicht Heuchelei“, kritisiert Spielmann.

Spielmann kündigte an, dass der BUND die Mängel in der jetzt vorliegende FFH-Gebietsliste des Freistaates zum Gegenstand einer Beschwerde bei der EU-Kommission machen werde. Dabei gehe es um einzelne Gebiete, wie etwa im Südharz, die trotz ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung nicht gemeldet worden seien, sowie um die insgesamt mangelhafte Berücksichtigung von in der FFH-Richtlinie aufgeführten und vom Aussterben bedrohten Tierarten.  

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