"Ein Schritt vor und zwei zurück" – BUND-Jahresbilanz 1995 zur Umweltpolitik des Landes Thüringen

29. Dezember 1995 | BUND, Naturschutz

Eisenach. Trotz guter Ansätze in einigen Bereichen bleibt die Gesamtbilanz der Umweltpolitik des Landes Thüringen 1995 negativ. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt der Landesverband Thüringen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in einer zum Jahresende veröffentlichten Presseerklärung. "Das umweltpolitische Motto der CDU/SPD-Koalition im Freistaat hieß in den vergangenen zwölf Monaten offensichtlich: Ein Schritt vor und zwei zurück", so der Landesvorsitzende des BUND Thüringen, Ralf-Uwe Beck.

Einige besonders gravierende Beispiele für das inkonsequente und häufig widersprüchliche Vorgehen der Thüringer Landesregierung in Sachen Umweltschutz nannte Beck als Beleg für den überwiegend kritischen Befund des BUND:

Entscheidung gegen den Nationalpark Hainich
Trotz der naturschutzfachlichen Bedeutung des Gebietes und wiederholter Beteuerungen aus beiden Regierungsparteien, den Hainich als Buchenwald-Nationalpark auszuweisen, ist das Kabinett Umweltminister Sklenar in den Rücken gefallen. Dies ist umso unverständlicher, als zwischenzeitlich ein vom Umweltministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf zum Nationalpark, der auch im Hinblick auf die Interessen der betroffenen Waldbesitzer konsensfähig wäre, vorgelegt wurde. Damit ist ausgerechnet im Europäischen Naturschutzjahr eine große Chance für die Entwicklung der Region und für den Naturschutz im Freistaat insgesamt vertan worden!

Blockierung bei der endgültigen Sicherung vorläufiger Schutzgebiete
Nachdem erst zur Jahresmitte zusätzliches Personal und Haushaltsmittel bereitgestellt wurden und die Landesregierung ihre Verantwortung für die Sicherung der nach der Wende nur vorläufig unter Schutz gestellten Gebiete endlich erkannt zu haben schien, blockiert sie sich nun selbst. Durch Erlaß des Staatssekretärs im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Stephan Illert, ist das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren derart aufgebläht worden, daß nun mit erheblichen Verzögerungen gerechnet werden muß. Zwar ist das von Seiten des Ministeriums vorgebrachte Argument, durch eine möglichst breite Bürgerbeteiligung eine größere Akzeptanz bei den Betroffenen zu erreichen, grundsätzlich richtig und nachvollziehbar. Es ist jedoch in Thüringen traurige Realität, daß beinahe täglich einstweilig gesicherte Schutzgebiete ihren Schutzstatus verlieren und einer Vielzahl von Eingriffen preisgegeben werden. Eine derartige Rücksichtnahme auf Betroffene ist bei anderen Planungsvorhaben, so beim Bau von Straßen und Gewerbegebieten absolut unüblich. Dem Naturschutz läuft so die Zeit davon, während die vielen Projekte zur Inanspruchnahme und Zerstörung von Naturräumen in Thüringen mit Volldampf betrieben werden.

Naturschutzgebiet ..Alter Stolberg": Opfer für die Gipsindustrie

Obwohl der Kauf von Flächen im Kerngebiet des geplanten Naturschutzgebietes "Alter Stolberg" (Landkreis Nordhausen) vom Thüringer Umweltministerium bereits seit langem angekündigt wurde und die dazu notwendigen Haushaltsmittel bereitstanden, hat das Land unter merkwürdigen Umständen auf sein Vorkaufsrecht verzichtet. Stattdessen sind die Flächen im Gipskarst des Südharzes Mitte 1995 an die Gips-Firma Knauf gegangen, Teile davon hat das Umweltministerium schließlich im November zurückerworben. Gleichzeitig wurde auf Anweisung des Umweltstaatssekretärs Illert das bereits laufende Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung des Naturschutzgebietes einstweilen gestoppt. Die Vorgehensweise des Ministeriums legt den Schluß nahe, daß hier gezielt die Interessen der Firma Knauf bedient wurden und der Naturschutz einmal mehr erst an zweiter Stelle steht.

Verzögerte und unzureichende Umsetzung der FFH-Richtlinie
Die Fauna-, Flora-und Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, hat den Aufbau eines europaweiten Netzes von besonders schutzwürdigen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen zum Ziel. Zu diesem Zweck hätten die Bundesländer bis zum Juni 1995 alle die Gebiete nach Brüssel melden müssen, die dazu auf Grund ihrer natürlichen Ausstattung besonders geeignet sind. Auch das Land Thüringen ist dazu verpflichtet, hat dies jedoch mit Hinweis auf die von Seiten der Bundesregierung bislang nicht erfolgte Umsetzung der FFH-Richtlinie bislang unterlassen. Dieser eindeutige Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht entlarvt alle offiziellen Verlautbarungen auf Bundes-und Landesebene zum 2. Europäischen Naturschutzjahr als leere Worthülsen. Darüber hinaus will das Land Thüringen offensichtlich die Liste der schützenswerten FFH-Gebiete auf unzulässige Weise reduzieren. Dies geht aus der Anfang November vom Thüringer Umweltministerium vorgelegten Liste hervor, in der die Fläche der zu meldenden Gebiete gegenüber dem ursprünglichen Entwurf auf rund ein Drittel reduziert worden ist. Offensichtlich hat sich die Lobby der Naturnutzer, die mit populistischen und falschen Argumenten gegen den Naturschutz zu Felde zieht, auch in diesem Fall im Umweltministerium wieder einmal erfolgreich durchgesetzt.

Talsperre Leibis: Die SPD fällt – wieder einmal – um
Trotz großer Worte und falscher Zahlen: Der Weiterbau von Leibis ist beschlossene Sache. Dem vernünftigen Beschluß im Rahmen der Koalitionsvereinbarung, das Vorhaben von unabhängigen Fachleuten überprüfen zu lassen, folgte die Ernüchterung. Die Interpretation der Bedarfsprognosen diente offenbar nur der Bestätigung bereits festgefügter Vorurteile. Dennoch kam die Zustimmung der SPD zur Fortsetzung des unsinnigen und umweltzerstörenden Großprojektes aus DDR-Zeiten überraschend für alle, die deren umweltpolitisches Programm und Ankündigungen zu Oppositionszeiten ernstgenommen hatten. Der "Umfaller des Jahres" bleibt aktuell, weil das Projekt noch längst nicht realisiert ist. Die aktuelle Diskussion um die offene Finanzierung bietet nunmehr die Chance, die Fehlentscheidung für den Weiterbau zu korrigieren. 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb