Seit Herbst 1998 wird im Gebiet „Steinachtal / Linder Ebene“ (Landkreise Coburg, Kronach, Lichtenfels und Sonneberg) ein grenzüberschreitendes Projekt zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) in Bayern und Thüringen durchgeführt. Das ABSP-Projekt, das von der Ökologischen Bildungsstätte Oberfranken betreut wird, hat unter anderem zum Ziel das GRÜNE BAND - den ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen - als unersetzbaren Biotopverbund des Projektgebietes durch biotoperhaltende und verbessernde Maßnahmen zu sichern.
Das GRÜNE BAND im Projektgebiet (zwischen der Straße Neustadt b.C. – Sonneberg und der Föritz bei Mitwitz) weist noch eine Vielzahl gefährdeter Tierarten wie z.B. Braunkehlchen, Blaukehlchen, Neuntöter, Wachtel, Kammolch, Laubfrosch oder den Schmetterling Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling auf.
Ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des ABSP-Projektes wurde nun realisiert: die ersten beiden Flurstücke im Grenzstreifen in den Gemarkungen Mogger und Mupperg (Lkr. Sonneberg) konnten bereits erworben und damit dauerhaft für die Natur gesichert werden. Dies war nur durch umfangreiche Vorarbeiten möglich.
Im gesamten Sonneberger Unterland wurden mit dem Instrument der Landentwicklung 5 Flurbereinigungsverfahren eingeleitet bzw. befinden sich in der Einleitungsphase, um das ABSP-Projekt umzusetzen, Landnutzungskonflikte in Zusammenhang mit geplanten Verkehrsprojekten wie Ortsumgehung B 89, dem Neubau der Landesstraße L 3151, dem geplanten Kies- und Sandabbau, der weiteren Ausweisung von Naturschutzgebieten aufzulösen sowie eine zukunftsorientierten Entwicklung der Gemeinden zu sichern.
Ziel dieser Verfahren ist vor allem auch im Konsens mit allen Beteiligten die Konzeption „GRÜNES BAND THÜRINGEN“ im Sonneberger Unterland mit einer Länge des ehemaligen Grenzstreifens von rund 20 km nachhaltig länderübergreifend umzusetzen. Ein wichtiger Beitrag dabei ist, über Bodenmanagement auch Flächen im „GRÜNEN BAND“ zu erwerben, die naturschutzfachlich von großer Bedeutung sind und bei denen ohne den Kauf derartiger Flächen landschaftspflegerische Maßnahmen sowie biotopverbessernde Projekte ernsthaft gefährdet wären.
Für den Erwerb von rund 30 ha für die Landschaftspflege und den Naturschutz wertvoller Grenzstreifenflächen im Sonneberger Unterland werden mit dem Instrumentarium Landentwicklung durch den Freistaat Thüringen Fördermittel für landschaftspflegerische Maßnahmen in der Flurbereinigung bereitgestellt. Hierzu wurde zwischen dem Flurneuordnungsamt Meiningen und dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen e.V. eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Der BUND finanziert die notwendige Eigenleistung für den Grunderwerb einschließlich der Grunderwerbsnebenkosten durch Spenden. Der BUND wird dann Eigentümer im Rahmen der Neuordnung des Eigentums in den Flurbereinigungsverfahren.
Die Durchführung des Grunderwerbs erfolgt im Auftrag des Flurneuordnungsamtes Meiningen durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (Verband der Teilnehmergemeinschaften Flurbereinigung), der in seinen Vorbereitungen von der Ökologischen Bildungsstätte Oberfranken unterstützt wird. Die 89 zu erwerbenden Grundstücke, die über den gesamten Grenzstreifenabschnitt verteilt sind, befinden sich überwiegend in Privathand bzw. werden in den nächsten Jahren an die Alteigentümer zurückgegeben. Mit dem Bundesvermögensamt Suhl wurde vereinbart, daß die antragsberechtigten Alteigentümer auf den Rückkauf der beantragten Flurstücke verzichten können und dafür eine Geldabfindung gemäß Mauergrundstücksgesetz in Höhe von 75 % des Verkehrswertes erhalten. Die übrigen 25 % des Kaufpreises fließen in die Kassen des Bundesfinanzministeriums.
Durch den geplanten Flächenerwerb im GRÜNEN BAND werden die landwirtschaftlichen Betriebe kaum beeinträchtigt, da die anzukaufenden Flächen nicht oder nur in geringem Umfang landwirtschaftlich genutzt werden.
Rund die Hälfte der Flächen im ehemaligen Grenzstreifen ist in Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Diese Flächen sollen nach den Festlegungen des Bundesfinanzministeriums verkauft werden. Trotz entsprechender Forderungen der Thüringer Landesregierung und des BUND hat es das Bundesfinanzministerium bisher abgelehnt, diese Flächen im GRÜNEN BAND auf den Freistaat Thüringen unentgeltlich zu übertragen. Damit entzieht sich die Bundesregierung ihrer Verantwortung, den 1.380 km langen Grenzstreifen als einzigartigen, länderübergreifenden Biotopverbund zu sichern. Der BUND Thüringen wird Flächen im Grenzstreifen, die im Besitz der Bundesrepublik sind und die nicht nach Mauergrundstücksgesetz bzw. Vermögensgesetz an Privatpersonen rückübertragen werden, daher nur in Ausnahmefällen erwerben.
Um auch nach Juni 2001 Flächen im Grenzstreifen für die Natur zu sichern, legte der BUND die sogenannte „Grüne Aktie“ auf. Jede „Grüne Aktie“ steht für einen Anteil am GRÜNEN BAND. Jede Anlage ermöglicht es dem BUND, besonders schützenswerte Gebiete im Grenzstreifen anzukaufen. Jeder der sich an der Erhaltung dieses einmaligen Naturparadieses beteiligen möchte, kann seine Spende von 120 DM unter dem Stichwort „Grüne Aktie“ auf das Konto Nr. 232 bei der Sparkasse Bonn (BLZ 380 500 00) überweisen.