Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. (AHO)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Landesverband Thüringen e.V.
GRÜNE LIGA Landesverband Thüringen e.V.
Kulturbund e.V., Landesverband Thüringen
Landesjagdverband Thüringen e.V.
Naturschutzbund Deutschland (NABU),
Landesverband Thüringen e.V.
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW),
Landesverband Thüringen e.V.
Verband der Fischweid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V.
Im "Hainich" soll ein Buchenwald-Nationalpark ausgewiesen werden!
Mit einer Flächengröße von etwa 18.500 ha ist der Hainich eines der größten, unzerschnittenen Laubwaldgebiete in Deutschland, in denen die Rotbuche dominiert. Hinsichtlich seiner Geschlossenheit und Ausdehnung gibt es in Zentraleuropa keine vergleichbaren Buchenwaldgebiete.
Der Hainich stellt einen repräsentativen Ausschnitt der mitteleuropäischen Trias-Landschaft dar. Auf großer Fläche sind hier noch naturnahe und artenreiche Laubmischwaldgesellschaften vorhanden, die die natürlichen Vegetationsverhältnisse für diesen Naturraum dokumentieren.
Der Hainich hat aufgrund der vorhandenen Naturausstattung und des Entwicklungspotentials eine gesamtstaatliche wie auch globale Bedeutung. Besonders durch die Vielzahl der hier vorkommenden natürlichen Buchenwaldgesellschaften sowie die Unzerschnittenheit des Gebietes ist dieser Bereich für die Ausweisung eines Buchenwald-Nationalparks geradezu prädestiniert.
Die Verbreitung der Rotbuche ist im wesentlichen auf das nördliche West- und Mitteleuropa sowie auf südöstlich angrenzende Gebiete beschränkt. Darüberhinaus gibt es weltweit keine Rotbuchenwald-Ökosysteme.
In Deutschland gibt es bis heute kein großflächiges Schutzgebiet mit der Zielsetzung, die Buchenwald-Ökosysteme einschließlich des genetischen Reichtums zu erhalten.
Mit der Ausweisung des Buchenwald-Nationalparkes "Hainich" durch den Freistaat Thüringen würde ein entscheidender Beitrag zur Sicherung dieses typisch mitteleuropäischen Ökosystems geleistet werden. Gleichzeitig käme die Bundesrepublik Deutschland ihrer internationaler Verpflichtung nach, die sie mit ihrer Zustimmung zur "Konvention zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt" auf der Konferenz in Rio 1992 gegeben hat.
Im südlichen Hainich befinden sich die ehemaligen Truppenübungsplätze "Kindel" und "Weberstedt". Durch die Einrichtung der Übungsplätze (Kindel bereits 1935) entstanden Offenlandflächen von etwa zweitausend Hektar (Schießbahnen). Sie bieten heute ideale Voraussetzungen, um die natürliche Regeneration zu beobachten, d.h. die Entwicklungsabfolge von der Freifläche über verschiedene Sukzessionsstadien bis zum Klimaxstadium der Buchenwälder erforschen zu können.
Die an die Schießbahnen angrenzenden Wälder wurden nicht oder nur sehr extensiv forstwirtschaftlich genutzt. Auf großen Flächen haben sich einzigartige Naturwaldstrukturen herausgebildet. Nahezu unbeeinflußt vom Menschen können hier natürliche Stoffkreisläufe und Prozesse (wie Alterung-Zerfall-Verjüngung), wie sie für Urwälder typisch sind, ablaufen und beobachtet werden.
Die Truppenübungsplätze "Kindel" und "Weberstedt" sollen den Kernbereich des Nationalparks "Hainich" bilden.
Die beiden ehemaligen Truppenübungsplatz "Kindel" und Weberstedt" erfüllen alle Voraussetzungen für den Kernbereich eines Nationalparkes:
- Großräumigkeit - Die Fläche von etwa 7.500 ha entspricht den Empfehlungen der Föderation der Natur- und Nationalparke Europas (FÖNAD) für Nationalparke im Mittelgebirge, Hügelland und Tiefland. Vergleichbare Flächengrößen sind auch bei anderen Waldnationalparken in Deutschland gegeben (Sächsische Schweiz 9.292 ha, Jasmund 3.000 ha).
- Besondere Eigenart - Die Geschlossenheit und Ausdehnung dieses Laubmischwaldgebietes sucht in Europa seinesgleichen. Durch die geographischen, geologischen und klimatischen Ausgangsbedingungen sind alle für den Naturraum typischen Buchenwaldbiotope vorhanden bzw. können sich entwickeln.
- Das Gebiet erfüllt auf dem überwiegenden Teil der Fläche die Voraussetzungen, die an Naturschutzgebiete gestellt werden - insbesondere durch
- das Vorhandensein von naturnahen, "reifen" Buchenwäldern, in denen (bedingt durch den militärischen Übungsbetrieb) seit Jahrzehnten teilweise keine oder nur geringe Nutzung stattfand,
- die standörtlich und klimatisch bedingte Differenzierung natürlicher Waldgesellschaften in zusammenhängenden großen Flächen,
- das Vorhandensein von großen Sukzessionsflächen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, die die Möglichkeit bieten, die natürliche Wiederbewaldung auf großen Flächen zuzulassen und
-die Unzerschnittenheit und geringe Störung des Gebietes (keine Verkehrswege, keine Siedlungen). - Vom Menschen nicht oder wenig beeinflußter Zustand - Im Gebiet der Truppenübungsplätze gibt es Bereiche, die nur sehr gering beeinflußt sind, dagegen sind jedoch auch Bereiche vorhanden, die in Folge des Übungsbetriebes gänzlich verändert oder devastiert wurden. Mit der Ausweisung des Nationalparkes im Bereich der Truppenübungsplätze würden, aufbauend auf die günstigen Ausgangsbedingungen, die Voraussetzungen für die unbeeinflußte Entwicklung auf großer Fläche geschaffen werden.
- Erhaltung einer artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenwelt - Der Hainich beherbergt eine große Zahl von in Mitteleuropa typischen, z.T. gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Die Plenterwälder im Hainich sind als Plenterwälder zu erhalten!
Die Plenterwälder im Hainich sind eine historisch gewachsene, bäuerliche Nutzungsform. Neben ihrem kulturhistorischen Wert sind diese Waldbestände ein hervorragendes Beispiel für die nachhaltige Nutzung von Naturressourcen.
Die Bewirtschaftung dieser Wälder sollte als Modell für eine extensive Landnutzung erhalten und weitergegeben werden. Durch die einzelstammweise, und damit kahlschlagslose Nutzung wird der Rohstoff "Holz" in sehr naturverträglicher Form bereitgestellt.
Die natürlichen Stoffkreisläufe im Wald bleiben dauerhaft erhalten und der Einsatz von Fremdenergie und -stoffen (z.B. Bioziode) ist relativ gering.
Diese Art der Waldbewirtschaftung ist in Deutschland zum Leitbild der modernen, nachhaltigen Forstwirtschaft geworden. Darüber hinaus haben die Plenterwälder des Hainichs eine besondere Bedeutung auf Grund ihrer Strukturvielfalt, ihrer Eigenart und Schönheit sowie aus forstgeschichtlich - waldbaulicher Sicht.
Die Thüringer Naturschutzverbände treten dafür ein, daß die Plenterwälder in ihrer bisherigen Form weiter genutzt werden.
Die Plenterwälder sollten nicht in einem Nationalpark integriert werden, falls damit längerfristig eine Nutzungsaufgabe verbunden ist.
Die Regulierung der Schalenwildbestände ist auch weiterhin notwendig!
Zur Sicherung der Nationalparkzielstellung sowie insbesondere zur Vermeidung von Wildschäden in den angrenzenden Feldgebieten und zur Verhütung von Tierseuchen ist eine Bejagung - besonders des Schwarzwildes - im künftigen Nationalpark notwendig. Dabei sind ortsansässige Jäger einzusetzen.
Die Durchführung des Jagdbetriebes (einschließlich Wildbergung und Nachsuchen) im Nationalpark hat sich den Schutzzielen anzupassen, sie muß am Schutzzweck gemessen notwendig, geeignet, angemessen und nachvollziehbar sein, (z.B. durch räumlich und zeitlich differenzierte Jagdausübung, geeignete Jagdmethoden - wie Bewegungsjagden in begrenzter Anzahl, Ansitzdrückjagden). Jagdliche Einrichtungen (Kanzel und Ansitzleitern) sind in Absprache mit der Nationalparkverwaltung an dafür geeigneten Stellen zu errichten und zu unterhalten. Sie dienen neben der Jagdausübung auch zur wissenschaftlichen Erforschung und Beobachtung des Gebietes. Im Kernbereich des Nationalparkes sind keine Fütterungen, Kirrungen, Luder sowie Fallen für die Bejagung zulässig. Außerhalb der Kernzone (Puffer- oder Randzone) ist die Jagd im Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung nach den Vorschriften des Thüringer Jagdgesetzes durchzuführen.
Sollten durch die Einrichtung des Nationalparkes in den daran angrenzenden Bereichen größere Wildschäden auftreten als vor der Ausweisung (insbesondere durch höhere Schwarzwildbestände), sind diese zu entschädigen.
Zusammenfassung:
Im Hainich sind die Ausgangsbedingungen für die Entwicklung eines Naturwaldgebietes besonders günstig. Größere Flächen (Truppenübungsplätze) bleiben seit mehreren Jahrzehnten im wesentlichen ungenutzt. Der hohe Anteil von Totholz und alten Baumriesen dokumentiert dies eindrucksvoll. Andererseits entstanden durch den militärischen Übungsbetrieb waldfreie Bereiche, auf denen zur Zeit die natürliche Wiederbewaldung zu beobachten ist.
Aus den oben genannten Gründen eignet sich dieses Gebiet in hervorragender Weise für wissenschaftliche Untersuchungen. Wichtige waldökologische und forstwissenschaftliche Erkenntnisse können dadurch gewonnen werden.
Ein Nationalpark "Hainich" bietet weiterhin hervorragende Möglichkeiten für Umwelterziehung und Umweltbildung an praktischen Beispielen. Nirgendwo sonst können in Thüringen in so eindrucksvoller Weise die naturästhetischen Dimensionen von "Wildnis" erlebt werden, die dem Besucher das Gegenstück der sonst allgegenwärtigen Kulturlandschaft zeigen. Angesichts der fortschreitenden Entfremdung der Industriegesellschaft von der Natur, in der immer weniger Menschen deren Gesetzmäßigkeiten kennen und verstehen, ist in ein Nationalparkkonzept auch ein attraktives Erlebnis- und Bildungsprogramm einzubinden.
Dies kann auch der Schlüssel für die erfolgversprechende Entwicklung des sanften Tourismus in der Region sein. Bei entsprechender Nachfrage werden die Anliegergemeinden sicherlich bereit sein, in eine für den Fremdenverkehr erforderliche Infrastruktur zu investieren (und Fördermittel erhalten ?)
Die Thüringer Naturschutzverbände fordern:
- Unverzügliche Ausweisung eines Nationalparkes "Hainich" mit den Flächen der beiden ehemaligen Truppenübungsplätze als Kerngebiet.
Ministerpräsident, Bernhard Vogel, und Umweltminister, Volker Sklenar, sollten dieses Anliegen zur "Chef-Sache" erklären. Weiterhin sind die rechtlichen Grundlagen für die Schaffung des Nationalparkes durch den Thüringer Landtag zu beschließen. - Die Bundesregierung muß ihre Verantwortung für dieses "Weltnaturerbe" erkennen, und die noch in ihrem Besitz befindlichen Flächen zum Zwecke der Folgenutzung "Nationalpark" dem Freistaat Thüringen zur Verfügung stellen.
Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundesfinanzminister Theo Waigel werden dringend aufgefordert, eine Möglichkeit zu finden, die "Weberstedt-Flächen" dem Freistaat Thüringen ohne finanzielle Forderungen zu überlassen. - Alle Maßnahmen und Handlungen im Bereich des geplanten Nationalparkes sollten auch vor der formellen Unterschutzstellung so gestaltet werden, daß sie das angestrebte Ziel nicht gefährden.
Mit der Bundesforstverwaltung muß eine schnelle Einigung in der Frage der weiteren forstwirtschaftlichen Behandlung des Waldes des ehemaligen Truppenübungsplatzes "Weberstedt" erzielt werden. Da die entsprechenden Flächen mit Sicherheit Bestandteil eines möglichen Nationalparks sein werden, sind auf ihnen alle Holzeinschlagsarbeiten, Erschließungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe auf die gesamte Liegenschaft unverzüglich einzustellen!
Diese Forderung dient der Erhaltung möglichst optimaler Ausgangsbedingungen für den Fall einer baldigen Nationalparkgründung. - Das Umfeld des zu schaffenden Nationalparks "Hainich" ist mit einem geeigneten Schutzstatus zu versehen.
Die oberste Naturschutzbehörde sollte dazu umgehend den Naturpark "Werratal-Eichsfeld" ausweisen und den Nationalpark "Hainich" in diesen integrieren. Darüber hinaus sollte die Schaffung eines Biosphärenreservates als international anerkanntes Schutzinstrument für die umgebende Kulturlandschaft geprüft werden.
Der Naturpark und/oder das Biosphärenreservat bildet dann eine breite Pufferzone um den Nationalpark, in der der Fremdenverkehr als wichtigster potentieller Wirtschaftsfaktor entwickelt werden kann. Weiterhin können dadurch störende Einflüsse für den Nationalpark und die Region, insbesondere naturraumstörende Ressourcennutzungen (Bergbau) unterbunden bzw. minimiert werden.


