Anlässlich der morgigen ersten Lesung des Entwurfs für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Bundestag kommentiert Dr. Burkhard Vogel, Landesvorsitzender des BUND Thüringen:
„Mit dem Infrastrukturgesetz lenkt die Politik von eigenen Versäumnissen bei der Aufarbeitung der maroden Infrastruktur ab. Ein Beispiel dafür lieferte Steffen Schütz, Thüringer Minister für Digitales und Infrastruktur, in seiner Rede im Bundesrat am 30. Januar 2026, in der er die Verzögerung der Mitte-Deutschland-Verbindung als Beleg für zu langwierige Planungsverfahren anführte. Tatsächlich liegt die Verzögerung nicht am Planungsrecht, sondern an fehlender Finanzierung und mangelndem politischen Willen. Nicht die Mauereidechse oder der Feldhamster, sondern politische Entscheidungen haben den Ausbau dieser wichtigen Bahnverbindung bislang verhindert.
Statt die eigenen Hausaufgaben zu machen, will die Bundesregierung Neubauprojekte bei Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen und Rastanlagen von grundlegenden Umweltstandards ausnehmen. Ermöglicht werden soll dies durch die pauschale Einordnung solcher Vorhaben in ein überragendes öffentliches Interesse. Die damit verbundene Einschränkung von Beteiligungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Menschen vor Ort scheint dabei kein unerwünschter Nebeneffekt zu sein, sondern Teil eines politischen Kalküls.
In Zeiten der Klimakrise und des Artensterbens führt das Gesetz nicht in die Zukunft, sondern in die Vergangenheit. Belange des Natur- und Umweltschutzes werden umfänglich und systematisch geschwächt. Alte Bäume zu fällen oder Lebensräume von Natur und Mensch zu zerstören, bevor die rechtlichen Grundlagen für ein Vorhaben abschließend geklärt sind und die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung hatte, sind eindeutig der falsche Weg. Das Gesetz ebnet damit den Planungsfehlern und Bausünden der Zukunft den Weg.
Wenn dieses Gesetz kommt, wird es für Umweltverbände wie den BUND immer schwieriger im Namen aller, unsere natürlichen Lebensräume vor Zerstörung zu schützen.“
Zu einer ähnlichen Bewertung kommt auch der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU), das wissenschaftliche Beratungsgremium der Bundesregierung. In seiner Stellungnahme vom 17. Februar 2026 warnt der SRU vor einer weitgehenden Deregulierung des Umweltrechts und sieht die Gefahr, dass Umweltstandards abgesenkt werden, ohne dass Planungsverfahren tatsächlich wirksam beschleunigt werden.
Weitere Informationen:
- Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz | Deutscher Naturschutzring
- Stellungnahme des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU)
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