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Luftverkehrssteuer im Bundesrat nicht verzögern: SPD-regierte Länder müssen Sonderinteressen zurückstellen

25. November 2010 | Energiewende, Naturschutz, Umweltgifte

Wenn der Bundesrat in seiner Sitzung am morgigen Freitag die Einführung einer Luftverkehrssteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (Art. 1 HBeglG, BR-Drucks. 680/10 v. 5.11.2021) verhandelt, dürfen die SPD-regierten Länder dies weder verzögern noch blockieren, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Ein Antrag dreier SPD-regierter Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bundesrats-Drucksache 680/3/10) verlange vom Bundesrat, die Luftverkehrssteuer zu streichen.

Der BUND begrüßt die Einführung einer nach Entfernung gestaffelten Luftverkehrssteuer von 8, 25 und 45 Euro für jeden Fluggast. Umweltschädliche Subventionen des Luftverkehrs im Umfang von einer Milliarde Euro pro Jahr würden damit in Deutschland abgebaut. Der BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Burkhard Vogel dazu: „Dies ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit im Verkehr und ein notwendiger Beitrag zur Begrenzung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs. Der Luftverkehr ist derzeit für rund fünf Prozent des vom Menschen verursachten Treibhauseffekts verantwortlich – mit stark steigender Tendenz.“
Der BUND Thüringen fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat den von den SPD-regierten Ländern gestellten Antrag  zur Abschaffung der Luftverkehrssteuer abzulehnen. Vogel: „Jene SPD-Ministerpräsidenten, die hinter diesem Antrag stehen, stellen regionale Flughafeninteressen opportunistisch über den Klima- und Umweltschutz. Sie verstoßen damit gegen einen eigenen Parteitagsbeschluss vom September diesen Jahres, der die Einführung einer angemessenen Luftverkehrsbesteuerung forderte.“ Damit verspiele die SPD insgesamt ihre ökologische Glaubwürdigkeit.

Der BUND hält die gegen die Luftverkehrsteuer vorgetragenen Argumente für nicht überzeugend. Eine nationale Regelung sei derzeit die einzige realistische Handlungsmöglichkeit im Luftverkehrssektor. Auch die angeblich zu erwartende Abwanderung zu grenznahen Flughäfen in den Nachbarländern sei nicht belegt. Der Umweltverband forderte die Weiterentwicklung der Luftverkehrsabgabe. Erforderlich sei eine Differenzierung zwischen den Komfortklassen. Business-Class-Flieger und Erste-Klasse-Flieger seien für die zwei- bis dreifache Menge an CO2 verantwortlich wie Economy-Kunden. Außerdem müssten Frachtflüge, Transferpassagiere und Lärmemissionen in die Luftverkehrssteuer einbezogen werden.

 

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