Offener Brief an Ministerpräsident Vogel

13. Juli 1995 | Mobilität, Naturschutz

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Pressemeldungen der vergangenen Tage zufolge haben Sie öffentlich sinngemäß erklärt, daß die das Land Thüringen betreffenden Verkehrsprojekte Deutsche Einheit in jedem Falle verwirklicht werden. Es seien lediglich noch Details der Ausführung zu klären. Sollten Ihre Äußerungen korrekt wiedergegeben worden sein, so möchten wir hiermit im Namen des BUND Thüringen unser außerordentliches Befremden zum Ausdruck bringen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gehört unseres Erachtens zu den elementaren Verfassungsgrundsätzen. Die vollziehende, ebenso wie die rechtsprechende Gewalt, sind demnach an die geltenden Gesetze gebunden. Für die von Ihnen angesprochenen Projekte der "Südharz-Autobahn" und der "Thüringer Wald-Autobahnen" besteht – wie Ihnen sicherlich bekannt ist – noch keinerlei Baurecht, für die geplante ICE-Strecke über Erfurt unseres Wissens nur in Teilabschnitten. Die Aufnahme dieser Projekte in den Bundesverkehrswegeplan und die entsprechende Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes eröffnet ein solches Baurecht auch nicht, sondern stellt lediglich einen Planungsauftrag für die entsprechenden Fachbehörden dar. Eine den gesetzlichen Bestimmungen genügende Abwägung, ob und gegebenenfalls wie diese Vorhaben realisiert werden können, muß vielmehr in jedem Einzelfall noch stattfinden.

Durch die von Ihnen gemachten Äußerungen drängt sich für uns der Eindruck auf, als sei die gesetzlich gebotene Güterabwägung bereits erfolgt bzw. als solle ihr vorgegriffen werden. Auch die nach den rechtsstaatlichen Prinzipien gleichfalls gebotene Kontrolle des Verwaltungshandelns und der zu gewährleistende effektive Rechtsschutz für die Betroffenen taucht in Ihren Äußerungen zu den umstrittenen Großprojekten, soweit wir sie der Presse entnehmen konnten, nicht mehr auf.

Sehr geehrter Herr Dr. Vogel, es stimmt uns nachdenklich und erschreckt uns, wenn Sie als Ministerpräsident Thüringens und als Landesvorsitzender einer großen demokratischen Partei in dieser Weise das Ergebnis eines Prozesses vorwegnehmen, bevor die rechtsstaatlich gebotene Abwägung erfolgt ist. Dies ist unseres Erachtens angesichts der bei Projekten dieser Größe sicherlich unbestreitbaren Kollision von Rechtsgütern auch in der Sache unangemessen. Es ist darüber hinaus zu befürchten, daß auf diese Weise die Akzeptanz der Bevölkerung für die aus guten Gründen langwierigen und komplexen Abläufe solcher Verwaltungsverfahren weiter verringert und eine nicht selten populistische Politikerverdrossenheit verstärkt wird.

Zur Erinnerung und als Beleg für unsere Auffassung, daß vollziehende Gewalt und Rechtsprechung selbst bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit an Recht und Gesetz gebunden sind, erlauben wir uns diesem Schreiben eine Textausgabe des Grundgesetzes beizufügen. Diese berücksichtigt zwar leider noch nicht die jüngsten Änderungen des Grundgesetzes, die von uns angesprochenen Grundlagen staatlicher Ordnung sind jedoch unseres Wissens davon unberührt geblieben. 

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