Erfurt. Das fragwürdige CCS-Gesetz (Gesetz zur „Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Lagerung von Kohlendioxid“), das die Versenkung des Klimagiftes CO2 aus Kohlekraftwerken in tiefe Erdschichten regeln soll, wird derzeit von Bundestag und Bundesrat beraten. Der BUND hat massive Bedenken gegen die Regelungen zur Sicherheit und Haftung und sieht die Verantwortung dafür vor allem auf die Bundesländer abgewälzt.
„Das CCS-Gesetz dient dazu, dem schmutzigen Brennstoff Kohle einen grünen Anstrich zu geben“, sagte Ron Hoffmann, Landesvorsitzender des BUND Landesverbands Thüringen „Es ist vollkommen unklar, ob die Versenkung von Kohlendioxid in die Erde überhaupt funktioniert und ob sie sicher ist. Diese Technologie ist eine teure Sackgasse, deren Risiken die Bundesländer und damit die Steuerzahler tragen sollen. Das Gesetz nützt allein den Energiekonzernen, die wie bisher Strom in großen Kohlekraftwerken produzieren wollen.“
Der Umweltverband kritisiert, dass die Allgemeinheit auf den Risiken der CCS-Technologie („Carbon Capture and Storage“) sitzen bleibe. Bereits 30 Jahre nach Ende der CO2-Versenkung werde es den Energiekonzernen erlaubt, das Haftungsrisiko auf die Bundesländer zu übertragen. Daraus resultierten unkalkulierbare Risiken für die betroffenen Landeshaushalte. Der BUND Landesverband Thüringen forderte Ministerpräsident Dieter Althaus daher dringend auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Negativwirkungen habe das Gesetz auch in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Beispielsweise behindere es den Bau von Geothermiekraftwerken und Druckluftspeichern. Unklar sei auch, ob es genügend Lagerstätten für das Klimagift CO2 gebe und ob sich diese Technik überhaupt rechne. Belegt sei hingegen, dass CCS den Wirkungsgrad der Kraftwerke um mindestens zehn Prozentpunkte verschlechtere. Für die gleiche Menge erzeugten Stroms müsse folglich deutlich mehr Kohle verbrannt werden. Zudem eigneten sich mit CCS ausgerüstete Großkraftwerke nicht als flexible Regelkraftwerke zur Ergänzung erneuerbarer Energien.
„Ein CCS-Gesetz, das keine Sicherheit für künftige CO2-Lagerstätten gewährleisten kann und das die Betreiber nach relativ kurzer Zeit aus der Haftung entlässt, darf nicht verabschiedet werden“, sagte Ron Hoffmann. Es müsse gewährleistet werden, dass die Allgemeinheit nicht auf den Folgekosten sitzen bleibe. Deshalb müsse ein öffentlich rechtlicher Haftungsfonds eingerichtet werden, der ausschließlich von den Kohlekraftwerksbetreibern zu finanzieren sei und sämtliche Risiken abzudecken habe.


