Talsperre Leibis: BUND Thüringen reicht Beschwerde bei der Europäischen Union ein

01. Oktober 1997 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Eisenach. Mit einer Beschwerde wegen möglichen Verstoßes gegen geltendes europäisches Recht im Zusammenhang mit der geplanten Trinkwassertalsperre Leibis hat sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Thüringen, jetzt in einem Brief an die Kommission der Europäischen Union in Brüssel gewandt.

Nach Ansicht des BUND verstößt die von der Thüringer Talsperrenverwaltung geplante Errichtung der Talsperre Leibis auf Grund der damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft gegen die 1992 erlassene "Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH)" der EU. Für dieses Vorhaben bestehe jedoch "ganz offensichtlich" kein Bedarf.
"Mit unserer Beschwerde haben wir die europäische Kommission zum Einschreiten aufgefordert, damit nicht durch dieses unsinnige Projekt einmal mehr wertvollste Naturräume unwiderbringlich zerstört werden", so Michael Spielmann, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. "Durch den Bau und den Betrieb dieser Talsperre würden Teile des Naturschutzgebietes 'Meuraer Heide' direkt und dauerhaft betroffen. Dieses NSG ist seit 1993 als Special Protection Area (SPA) und gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie entsprechend als Schutzgebiet ausgewiesen und unterliegt damit auch Artikel 6 der FFH-Richtlinie", heißt es in dem Beschwerdebrief des BUND. Neben verschiedenen vom Aussterben bedrohten Arten, wie Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Wachtelkönig und Neuntöter, sei vor allem der Bestand des Auerhuhnes besonders betroffen und drohe zu erlöschen. Weiterhin werde durch die Flutung des Lichtetales die im Bereich des NSG Meuraer Heide vorkommende Spanische Flagge, eine nach der FFH-Richtlinie prioritäre Art, beeinträchtigt. "Schließlich würde durch die Aufstauung und die damit zu erwartenden Auswirkungen auf das Fließgewässersystem der Schwarza das Naturschutzgebiet "Schwarzatal", welches ebenfalls gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie als EU-Schutzgebiet ausgewiesen ist, beeinträchtigt", heißt es im Brief weiter. Dazu sei bislang keine Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie erfolgt.

Der BUND kritisiert unter anderem auch, daß das im Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt (TLU) erstellte Gutachten "Talsperre Leibis und Auerhuhn" in den Planungsunterlagen des Vorhabensträgers für die Talsperre Leibis bisher keine Berücksichtigung gefunden hat. An die Kommission übergeben wurde mit dem Brief das Gutachten von Diplom-Geologe Walter Pfeifer, in dem der Beweis angetreten wird, daß der Bau der Talsperre Leibis aus Gründen mangelnden Wasserbedarfs überflüssig ist.

Der BUND befürchtet, daß die zuständigen deutschen Behörden die im Brief beschriebenen Fakten beim Abwägungsprozeß im Planfeststellungsverfahren nicht ihrer objektiven Bedeutung entsprechend gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie einstellen und gewichten. Der Umweltverband bittet deshalb die Kommission, den dargelegten Sachverhalt zu prüfen und mögliche Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht "umgehend zu ahnden". 

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