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Thüringen gibt Schutz des Uferrandstreifens auf

19. März 2009 | Flüsse & Gewässer

Erfurt. Mit der heute vom Thüringer Landtag verabschiedeten Novelle des Thüringer Wassergesetz hat Thüringen den Schutz der Uferrandstreifen entlang der Fließgewässer aufgehoben. Der wichtigste Schutz der Thüringer Fließgewässer und des Grundwasser vor einer Belastung durch Düngemittel und Pestizide sei damit aufgegeben worden.

„Die Aufhebung des Schutzes der Uferrandstreifen an Thüringer Gewässern ist eine Kapitulation der Landesregierung vor der Landwirtschaftslobby“, erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Die Aufhebung des Uferschutzes wird dazu führen, dass sich die Situation der ohnehin bereits stark belasteten Fließgewässer und des Grundwassers weiter verschärft.“
Nach Angaben des BUND Thüringen galt bisher in Thüringen ein generelles Verbot für die Ausbringung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln entlang von Uferrandstreifen auf einer Breite von 10 m entlang Gewässer 1. Ordnung und fünf Meter entlang von Gewässern 2. Ordnung. Statt der bisher geltenden generellen Abstandsregelung sollen ab sofort für jedes Pflanzenschutzmittel unterschiedlichen Einzelfallregelungen zur Anwendung kommen. Bei der Ausbringung von Düngemitteln seien ab sofort Faktoren wie die Ausbringetechnik und die Hangneigung für den einzuhaltenden Abstand zum Gewässer entscheidend. Aufgrund der Vielzahl anzuwendender Einzelfallregelungen könne von einer Deregulierung gegenüber dem bisher geltenden einheitlichen Abstandswert keine Rede sein.

„Eine Überprüfbarkeit der Einhaltung der Abstände durch die Umweltbehörden ist faktisch nicht mehr möglich“, erklärte Vogel. Er verwies darauf, dass bereits heute 65% der Grundwasserkörper und 86% der oberflächlichen Gewässer in Thüringen nicht den von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten Zustand erreichten. „Das Umweltministerium hat selbst in einer Analyse von 2008 die diffusen Einträge aus der Landwirtschaft hierfür verantwortlich gemacht“, so Vogel weiter.
Nach Einschätzung des BUND Thüringen wird die Aufgabe des wichtigsten Schutzinstrumentes für die Thüringer Fließgewässer dazu führen, dass der Freistaat die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 verfehlen wird. 

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