Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist mit der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 13.04.2000 erneut gescheitert. Die CDU/CSU-Fraktion verhinderte mit ihren Nein-Stimmen den gemeinsamen Beschluss von SPD, Bündnisgrünen, FDP und PDS.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Thüringen verurteilt das Abstimmungsverhalten, vor allem der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten, aufs Schärfste. Dazu der agrarpolitische Sprecher des Landesverbandes, Dr. Frank Augsten: „Mit dieser Entscheidung wird nicht nur der Wille einer Mehrheit der Bevölkerung missachtet, darüber hinaus nehmen diese Herrschaften mit dem „C“ in ihrem Parteinamen diverse Gerichtsentscheidungen der letzten Jahre einfach nicht zur Kenntnis. Dass die CDU-Abgeordneten aus Thüringen ebenfalls gegen diese Grundgesetzänderung stimmten, scheint besonders makaber, denn im Freistaat ist der Tierschutz in der Verfassung verankert.“
Mit der gestrigen Abstimmung ist ein Vorhaben gescheitert, welches seit Jahren überfällig ist. Damit dürften die sogen. Christlichen Parteien ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Tierschutz endgültig verloren haben.


